VW-Aktie weiter im Sinkflug - mögliche Ansprüche für Aktionäre

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VW Aktie weiter im Sinkflug – In der Folge des Abgas-Skandals sackt die Volkswagen-Aktie auf ein Fünf-Jahres-Tief. Nach einem Bericht der Zeitung „Welt am Sonntag“ sprach der zukünftige Aufsichtsratschef von VW sogar von einer „existenzbedrohenden Krise für den Konzern“. So soll auch das Investitionsprogramm von Volkswagen für die nächsten drei Jahre in Höhe von 100 Milliarden Euro überprüft werden.

Seit dem Bekanntwerden der Manipulation hat die VW-Aktie fast 50% an Wert verloren. Die Vorzugsaktie von VW stand am 05.10.2015 bei einem Kurs von 86,51 Euro. Die weitere Kursentwicklung ist für Anleger immer noch nicht absehbar.

Drohende Strafzahlungen belasten die VW-Aktie

Durch die Manipulations-Vorwürfe drohen dem Volkswagen Konzern auch erhebliche Schadensersatzforderungen von Aktionären und weitere rechtlichen Konsequenzen. So können sich Strafzahlungen in den USA auf zu 18 Milliarden Euro summieren. Strafen in Australien können umgerechnet 687.800 Euro für jedes Auto betragen, bei dem die Manipulationssoftware eingesetzt wurde.

Der Landkreis Harris County soll nach einem Bericht der ARD eine Klage gegen Volkswagen eingereicht haben, in der es um Verstöße gegen die Luftqualität geht. Da dort 6.000 Volkswagen-Diesel-PKWs verkauft wurden, drohen Schadensersatzforderungen von bis zu 89 Millionen EURO.

Neben der deutschen und amerikanischen Justiz ermitteln auch Behörden in Frankreich gegen VW. Der Süddeutschen Zeitung liegen Dokumente vor, die belegen, dass US-Behörden mindestens seit 2008 die Leistungsfähigkeit von VW-Diesel-Motoren angezweifelt haben. In einer „Executive Order“ soll im Juni 2008 die kalifornische Umweltschutzbehörde CARB Volkswagen aufgefordert haben, zu erklären, dass kein „Defeat Device“ in die Motorsteuerung eingebaut sei. Ansonsten drohe der Entzug der Zulassung und eine Strafzahlung von 5.000 US-Dollar pro Auto. Am 03.09.2015 sollen die VW-Ingenieure zugegeben haben, eine Manipulations-Software eingesetzt zu haben, um die Abgas-Messungen zu verändern.

Rechtliche Möglichkeiten für Aktionäre nach dem VW-Abgas-Skandal

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Unternehmen, deren Aktien an einer deutschen Börse gehandelt werden, verpflichtet, Informationen ohne schuldhaftes Zögern (ad hoc) zu veröffentlichen. Sollte die Verantwortlichen des VW-Konzerns Kenntnis von den Manipulationen gehabt haben, bestünden für Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz wegen unterlassener Kapitalmarktinformation gegen Volkswagen und der Auswirkungen auf den Sinkflug der VW-Aktie.

Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – sog. Sammelklage

Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wird die Frage, ob eine Verletzung der Informationspflicht vorliegt, durch ein Musterverfahren („Sammelklage“) nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geklärt werden.

Die Anwaltskanzlei bietet eine Beratung für betroffene Aktionäre der Volkswagen AG.



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