VW-Aktionäre: Schadensersatz trotz Kurserholung

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So mancher VW-Aktionär, der VW-Aktien vor dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18.09.2015 erworben hatte, stellt sich dieser Tage die Frage, ob er angesichts der Kurserholung der letzten Wochen überhaupt noch Schadensersatzansprüche an die Volkswagen AG richten kann.

Meine Antwort lautet ganz klar: Ja!

Denn unabhängig davon, ob der Aktionär die Aktien nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals veräußert hatte oder nicht, kann ihm ein so genannter Kursdifferenzschaden zu erstatten sein. Der Kursdifferenzschaden besteht in der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Erwerbspreis und dem (sicherlich niedrigerem) Kurs, der sich eingestellt hätte, wenn der Abgasskandal zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs bekannt gewesen wäre.

Welcher Kurs sich bei richtiger Marktinformation ergeben hätte, ist also insbesondere anhand der Kursreaktion nach Bekanntwerden des Abgasskandals zu bestimmen.

Und dieser Kurssturz war deftig: Bezogen auf die offiziellen Xetra-Schlusskurse fiel der Wert der VW-Vorzugsaktie vom 18. September (Freitag) bis zum 22. September 2015 (Dienstag) von 162,40 € auf 106,00 €. Der Kursverlust summierte sich in den zwei Handelstagen am 21. und 22. September 2015 somit auf 34,7 %.

Zur überschlägigen Berechnung des dem einzelnen Aktionär entstandenen Kursdifferenzschadens kann dieser Kursverlust von 34,7 % mit dem vom Aktionär tatsächlich gezahlten Erwerbspreis multipliziert werden. Hat ein Aktionär VW-Aktien zum Kurs von 180,- € erworben, kann sein Kursdifferenzschaden mit 62,46 € je Aktie geschätzt werden (180,- x 34,7).

Die dem Aktionär zu erstattende Kursdifferenz ist insofern grundsätzlich unabhängig von der weiteren Kurs- und Marktentwicklung

Denn: Der zwischenzeitliche Kursanstieg mag auf dem allgemeinen Trend des Marktes oder auf sonstigen positiven Entwicklungen des Emittenten beruhen. Das ändert nichts daran, dass der Anleger einen noch höheren Kursgewinn erzielt hätte, wenn zum Zeitpunkt seines Erwerbs die wahre Lage bekannt gewesen wäre und er deshalb zu einem niedrigeren Preis hätte kaufen können.


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