VW Bus T5 Öltod - Optionen für Schadensersatz

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T5-Besitzer eines 179-PS BiTurbo waren im Abgasskandal bislang doppelt bis dreifach gebeutelt. Zum einen hatte das Kraftfahrtbundesamt den zwischen 2009 und 2015 produzierten VW-Bus mit EA189-Motor aus der Liste der geschädigten Modelle herausgenommen, da in diesen Fahrzeugen nach Auskunft der Volkswagen AG die sog. Umschaltlogik zwar in der Motorsteuerung appliziert, jedoch nicht aktiv sei.


Zudem reagiert der der CFCA-Motor äußerst empfindlich auf eine Material- und Konstruktionsschwäche im Bereich der Abgasrückführung. 


Heißt: Bulli-Besitzer durften weder an der Sammelklage teilnehmen, hatten bislang kaum Chancen auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung und mussten zudem auf den Kosten eines durch den Öltod verursachten Motortausches sitzen bleiben.


Das alles ist in den letzten Wochen und Monaten tüchtig durcheinandergewirbelt worden.


  1. Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB

Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt auch weiterhin grundsätzlich in Betracht.  Dies wurde durch das BGH Urteil vom 26. Juni 2023 nochmals untermauert, indem der BGH auch diese Form des Schadensersatzes ausdrücklich offen hält.


  1. Allgemeine Betroffenheit

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2023 festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung des sog. Differenzschadens bereits dann in Betracht kommt, wenn das Vorhandensein eines sog. Thermischen Fensters – wie beim T5 – nachgewiesen werden kann. Das Vorhandensein eines sog. Thermofensters wird von VW in Bezug auf den T 5 nicht in Abrede gestellt. Hier stehen daher Schadensersatzsummen zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises im Raum. Das Fahrzeug muss nicht abgegeben werden. Diese Option ist besonders interessant für teure Wohnmobile oder zu Spezial-Nutzung umgebaute T5.

  1. Ansprüche nach Öltod

Unabhängig von einer Geltendmachung von einem der oben genannten Ansprüche gibt es für von Motorschäden betroffene T5-Besitzer noch die Möglichkeit, bis zu 80 % der Motortauschkosten ersetzt zu bekommen. Es besteht also beispielsweise die Möglichkeit zum einen Schadensersatz wegen des sog. Differenzschadens einzufordern und darüber hinaus auch eine Kostenbeteiligung an den Motorreparaturkosten durchzusetzen. Im Ergebnis können T5-Besitzer sich jetzt also doppelt entschädigen lassen.


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