VW-Dieselgate 2.0: Nächstes obsiegendes Urteil zum VW-Vierzylinder EA288!

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Bonn zeigt mit einmal mehr mit einem verbraucherfreundlichen Urteil, dass der Abgasskandal der Volkswagen AG rund um den Vierzylinder-Diesel EA288 (Dieselgate 2.0) noch am Anfang steht. Der Autobauer wurde für die Manipulationen an einem Golf VII 2.0 TDI Sportsvan verurteilt.

Der Abgasskandal der Volkswagen AG rund um den Vierzylinder-Diesel EA288 (Dieselgate 2.0) setzt sich fort. Jetzt hat das Landgericht Bonn (Az.: 19 O 87/20) die Volkswagen AG verurteilt, an die Halterin eines Golf VII 2.0 TDI Sportsvan (Euro 6) Schadenersatz in Höhe von 12.879,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Februar 2020 zu zahlen. Es wird auch festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 1429 Euro erledigt hat. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Volkswagen AG.

Die Klägerin hatte den Golf VII 2.0 TDI Sportsvan am 6. Oktober 2017 als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von 20.980 Euro gekauft. Die Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgte am 24. Juni 2016. Zum Zeitpunkt des Erwerbs wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 16.000 Kilometer auf. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung betrug die Laufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs 87.000 Kilometer. Zum Termin der mündlichen Verhandlung am 7. April 2021 betrug die Laufleistung schließlich 106.344 Kilometer.

„Die Argumente des Gerichts sind bekannt. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit dem Motor EA288 der Abgasnorm Euro 6 und einem NOx-Speicherkatalysator ausgestattet. Ferner verfügt das Fahrzeug über eine sogenannte Fahrkurvenerkennung, auch Zykluserkennung genannt. Das heißt, dass das Fahrzeug erkennt, ob es sich im Prüfzyklus, namentlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ, befindet“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Durch die NOx-Speicherkatalysator verfügt das streitgegenständliche Fahrzeug über zwei Betriebsmodi (Fahrkurvenerkennung). Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.

Das Gericht betont: „Nach dem eigenen Vortrag der Beklagten wird anknüpfend an eine Prüfstandserkennung in Gestalt einer Fahrkurvenerkennung die Funktion eines zentralen Bestandteils des Emissionskontrollsystems, nämlich des Katalysators (NSK) beeinflusst, indem dieser stets am Ende der Vorkonditionierung regeneriert wird, wohingegen die Regeneration im Normalbetrieb abhängig von anderen Parametern vorgenommen wird. Die Beklagte hat nicht bestritten, dass die unterschiedliche Regulierung der NSK-Regeneration innerhalb und außerhalb des Prüfzyklus zu keiner Verringerung des Emissionskontrollsystems führt, vielmehr hat sie lediglich vorgetragen, dass insoweit keine grenzwertkausale Verringerung in Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte im NEFZ vorliege. Dies führt indes nicht dazu, dass das Vorliegen einer Abschalteinrichtung zu verneinen wäre.“

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt daher heraus: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema