Waldorf Frommer: AG Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaber in Tauschbörsenverfahren

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Amtsgericht Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaber in Tauschbörsenverfahren, der zum Tatzeitpunkt einen „Airbnb“-Mieter gehabt haben will

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.03.2017, Az. 225 C 307/16

Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen.

Die Beklagte hatte sich in diesem Verfahren damit verteidigen wollen, dass sie zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Rechtsverletzung längerfristig beruflich ortsabwesend gewesen sei. Im Verletzungszeitraum habe sie ihre Wohnung daher mittels „Airbnb“ an einen Untermieter vermietet. Dies wollte die Beklagte durch Vorlage einer vermeintlichen Untermietvereinbarung nachweisen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Beklagte gleichwohl als Täterin der Rechtsverletzung verurteilt. Ihr war es nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen, ihren Vortrag ausreichend zu substantiieren und nachzuweisen. Aus den vorgelegten Unterlagen ergebe sich weder der Name des vermeintlichen Mieters noch der Umstand, dass es sich überhaupt um die Wohnung der Beklagten gehandelt habe. Überdies sei die Entfernung zwischen Wohnort und behaupteter Arbeitsstätte nicht so groß, dass ihre eigene Täterschaft in diesem Zeitraum ausgeschlossen wäre.

Das Amtsgericht verurteilte daher die Beklagte somit vollumfänglich zum Ersatz des Lizenzschadens und der Rechtsverfolgungskosten sowie zur Übernahme der gesamten Kosten des Rechtsstreits.

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