Wann lohnt sich Einspruch beim Blitzen?

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Wenn man wegen vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde und ein Bußgeldbescheid in den Händen hält, stellt sich die Frage, ob man Einspruch einlegt , oder nicht.

Der Betroffene kann z.B davon überzeugt sein, auf keinen Fall zu schnell gefahren zu sein.

Bei der Überlegung, ob man die Messung technisch in allen Details prüfen kann, spielt die Frage nach dem Umgang mit den sog. Rohmessdaten häufig eine Rolle.

Beim Bundesverfassungsgericht sind im Juni 2023 Beschlüsse (2 BvR 1082/21, 2 BvR 1090/21 und 2 BvR 1167/20) zu den Rechten des Betroffenen hinsichtlich der Rohmessdaten erlassen worden.

Hierbei ging es um die Informationsrechte, die dem Beschuldigten einer Geschwindigkeitsüberschreitung zukommen.

Grundsätzlich hält die die Messung durchführende Behörde alle Informationen in den Händen.

Durch Rechtsanwält:innen kann der Betroffene Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen lassen.

Die zur Verfügung gestellte Akte, erhält allerdings meistens nicht alle Daten, die der Rechtsanwalt für die Verteidigung benötigt.

Aufgrund des Informationsgefälles ist seit langem das Gebot der Waffengleichheit anerkannt.

Die Frage, ob der Betroffene Beweismittel und Ermittlungsvorgänge einsehen können soll, die zumindest das Gericht nicht zur Einsicht angefordert hat, wird einschränkend dahingehend beantwortet, dass das die Informationsrechte hinsichtlich aller Ermittlungsvorgänge nicht ausufern dürfen.

Es ist die Aufgabe von Rechtsanwält:innen in diesem Zusammenhang die benötigten Informationen so genau wie möglich zu bezeichnen und Ihre Bedeutung für die konkrete Verteidigung aufzuzeigen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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