Wann spricht man von einem Behandlungsfehler?

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Ein Behandlungsfehler, auch als ärztlicher Behandlungsfehler oder medizinischer Kunstfehler bezeichnet, tritt auf, wenn ein Arzt, ein medizinisches Fachpersonal oder ein Gesundheitsdienstleister bei der Diagnosestellung oder der Durchführung einer medizinischen Behandlung nicht den erforderlichen Standard an Sorgfalt und medizinischem Fachwissen einhält, was zu einer Schädigung des Patienten führen kann. Behandlungsfehler können in verschiedenen medizinischen Kontexten auftreten, sei es in Krankenhäusern, Arztpraxen, Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen.

Ein Behandlungsfehler kann unterschiedliche Formen annehmen, darunter:

  1. Fehldiagnose: Wenn ein Arzt eine falsche Diagnose stellt oder eine Krankheit nicht rechtzeitig erkennt, was zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führt.

  2. Fehlerhafte Therapie: Wenn eine falsche medizinische Behandlung angewendet wird, sei es die falsche Medikation, die falsche Dosierung oder die falsche Anwendungsart.

  3. Aufklärungsfehler: Wenn ein Patient nicht ausreichend über Risiken, Alternativen und mögliche Konsequenzen einer medizinischen Behandlung aufgeklärt wird und daher keine informierte Entscheidung treffen kann.

  4. Hygiene- und Operationsfehler: Fehler bei der Durchführung von chirurgischen Eingriffen oder bei der Einhaltung von Hygienestandards können zu Komplikationen und Infektionen führen.

  5. Dokumentationsfehler: Unzureichende oder falsche Dokumentation von medizinischen Informationen kann zu Verwechslungen, unangemessener Behandlung oder Kommunikationsproblemen führen.

Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers hat der betroffene Patient das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten oder eine Beschwerde bei den zuständigen medizinischen oder rechtlichen Behörden einzureichen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede medizinische Komplikation automatisch als Behandlungsfehler betrachtet wird. Oftmals ist eine gründliche Untersuchung und Analyse durch medizinische Experten notwendig, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.


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