Warnung vor Inkasso-Forderungen an (frühere) Kunden der Postbank AG

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Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Zahlungsaufforderungen eines Rechtsanwalts Ralf Heyl, da diese unberechtigt sein könnten. Es wird angeraten, jede einzelne Zah­lungsaufforderung juristisch überprüfen zu lassen.

Die Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Inkasso-Schreiben eines Rechtsanwalts Ralf Heyl aus Hürth bei Köln, der Forderungsschreiben an meist frühere Kunden der Post­bank AG verschickt. Wie nunmehr durch Gerichtsurteile (u.a. OLG Frankfurt a.M., OLG Braunschweig) bekannt geworden ist, sind die angeblichen Forderungen jedenfalls mehr als zweifelhaft sind, in zahlreichen Fällen sogar verjährt oder verwirkt.

Forderungsschreiben unbedingt prüfen lassen

Diese sogenannten Altforderungen betrafen in der Regel angebliche Restschulden aus Kre­diten oder Kontoüberziehungen. Die Betroffenen wurden kurzfristig zur Zahlung aufgefordert, während eine kostenpflichtige Ratenzahlung angeboten wurde – allerdings ohne transparen­te Kostendarstellung.

Informationen, die der Verbraucherzentrale bis Januar 2024 vorlagen, deuten darauf hin, dass Rechtsanwalt Heyl teilweise 6 Jahre alte Forderungen geltend macht. Hierbei ging man davon aus, dass der Anwalt der Postbank AG etwa 770.000 solcher angeblicher „Altforde­rungen“ abgekauft hatte, weshalb eine große Zahl von Verbrauchern betroffen sein könnte.

Forderungen angeblich abgekauft…

Rechtsanwalt Heyl ging sogar dazu über, die Forderungen auf juristischem Wege vor Gericht geltend zu machen, obwohl die Zusammenarbeit mit der Postbank AG bereits been­det worden war. Betroffene, die die Forderungen nicht begleichen wollten, wurden demnach von Rechtsanwalt Heyl auf Zahlung verklagt. Allerdings wurden die der Verbraucherzentrale und involvierten Rechtsanwälten bekannten Klagen bislang allesamt abgewiesen.

Klagen des RA Heyl bislang abgewiesen …

Teilweise urteilten die Gerichte, dass die Forderungen auf Rückzahlung bereits verjährt sei­en. Denn falls die Forderung nicht korrekt angemahnt wurde, verjährt sie bereits nach 3 Jah­ren (Regelverjährung).

In anderen Fällen wiesen die Gerichte die Klagen ab, weil es an Beweisen mangelte oder die Abtretungsanzeigen nicht von der Postbank AG, sondern vom Anwalt selbst verfasst worden sind.

Die Verbraucherzentrale warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, ohne vorherige juristische fachkundige Prüfung Zahlungen zu leisten oder sich auf Ratenzahlungen einzu­lassen.

Wir raten dringend an, falls Sie davon betroffen sind, im Zusammenhang mit Mahn- oder Voll­streckungsbescheiden bzw. Klagen sich unverzüglich an einen erfahrenen Rechts­anwalt oder an eine erfahrene Rechtsanwältin zu wenden. Diese können schnell und fach­kundig feststellen, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht und sie dann entsprechend zurückweisen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein eventueller Schufa-Eintrag im Zusammenhang mit unberechtigten Forderungen rechtswidrig ist und Betroffene einen Antrag auf Korrektur der Schufa-Daten stellen können, wobei die entsprechenden Kosten vom Forderungssteller zu tragen wären.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto(s): pixabay


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