Warum kann man sich mit der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen nicht einigen?

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Die katholische Kirche hat eine unabhängige Kommission eingerichtet, um sogenannte freiwillige Anerkenntnisleistungen   zu ermöglichen. 

Allerdings ist das Verfahren extrem langwierig, und bisher fallen die Zahlungen niedriger aus, als sie von der Rechtsprechung im Rahmen der Schmerzensgeldtabelle eigentlich anzusetzen wären. Insbesondere orientiert man sich nicht, wie versprochen, an dem Urteil des Landgerichts Köln (Menne Fall).

Die Zahlungen werden immer noch ohne Begründung den Opfern mitgeteilt, ohne eine Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten, was für viele Betroffene sehr unbefriedigend ist.

Insgesamt haben sich die Bischöfe darauf verständigt, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen abzulehnen und so die Betroffenen, falls sie mit der Entscheidung der UKA nicht einverstanden sind, ins Klageverfahren zu drängen.

Aus meiner Sicht ist dies treuwidrig!

Im Rahmen des katholischen Kirchenrechts sollen Rechtsstreitigkeiten im Gottesvolk ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit nach Möglichkeit vermieden und baldmöglichst beigelegt werden. 

Unter der Überschrift "Abwendung von Gerichtsverfahren" heißt es zudem im Canon 1713, dass es zweckmäßig sei, einen Vergleich herbeizuführen, um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kirche verhält sich jedoch widersprüchlich, wenn sie außergerichtliche Einigungen  im eigenen kirchlichen Rechtskreis verlangt, aber ablehnend ist, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Bereich des staatlichen Rechtskreises geht, insbesondere da die Streitigkeiten ihre Kausalität in der Verantwortungsphäre der Kirche haben.

Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass die kirchlichen Leistungen für Betroffene rechtlich betrachtet freiwillige Leistungen sein sollen, was die Anerkennung der Betroffenen als Rechtsperson verhindert.

Es bleibt zu hoffen, dass weitere Gerichtsverfahren dazu führen, dass die Kirche ihr Verhalten gegenüber den Opfern überdenkt und sich auf außergerichtliche Verhandlungen einlässt.

Bis es soweit ist, sollten alle Opfer weiter kämpfen.

Gerne stehe ich dazu an Ihrer Seite.

Dr. Christina Ziems

Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB

Kurt-Schumacher-Str. 1-3

44534 Lünen

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