Was ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

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Um Streit und lange gerichtliche Prozesse im Fall einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden, können Partner die Trennungs- oder Scheidungsfolgen gemeinsam und rechtssicher regeln. Dies spart Kosten und Stress.

Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Ähnlichkeit zum Ehevertrag

Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung hat Ähnlichkeit mit einem Ehevertrag, da sie dieselben Fragen – insbesondere den Umgang mit Kindern und Vermögen – regeln kann. Statt vor der Hochzeit wird sie jedoch regelmäßig erst dann geschlossen, wenn die Beziehung dem Ende zugeht.

Während eine Trennungsvereinbarung die Rechte und Pflichten der Partner für die Phase des Getrenntlebens regelt (das für die Scheidung grds. erforderliche Trennungsjahr), klärt eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Verbindlichkeiten nach einer Scheidung. Beide Vereinbarungen können auch zusammen in einem Dokument geregelt werden.

Typische Inhalte

Die Inhalte vereinbaren die Partner individuell. Zu klären sind typischerweise Fragen wie die

  • Aufteilung des Hausrats,
  • das Verbleiben der Ehewohnung,
  • Unterhaltsansprüche und das
  • Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern sowie die
  • Haftung für gemeinschaftlich aufgenommene Kredite und Darlehen.

Wann muss ein Notar hinzugezogen werden?

Grundsätzlich ist keine besondere Form für eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorgesehen. Sie kann also auch mündlich erfolgen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass bei einer Meinungsänderung des Partners die Ansprüche vor Gericht nur schwer durchsetzbar sind.

Einige Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich erfolgen und vom Notar beurkundet werden. Dazu zählen Regelungen über den Zugewinnausgleich, die Übertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen sowie die Erbfolge, z. B. die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments. Enthält die Vereinbarung eine dieser Regelungen, muss das gesamte Dokument, also auch die grundsätzlich nicht formbedürftigen Vereinbarungen, die besondere Form einhalten.

Gerne stehe ich Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Verfügung.

Ihre Ewelina Balcerak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht in Köln und Düsseldorf

http://www.bs-legal.de/rechtsberatung/familienrecht/


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