Was kostet eine Scheidung?

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Die "Angst" vor den "hohen" Anwaltskosten treibt die Menschen immer wieder um, was auch dazu führt, dass manche zu spät oder auch gar nicht einen Anwalt aufsuchen und ihnen dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

Trägt man sich mit dem Gedanken einer Trennung, sollte schnellstmöglich ein anwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden. Eine solche Erstberatung darf max. netto Euro 190,- kosten und ist gerade bei einer Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht allemal sein Geld wert.

Kommt es dann nach Ablauf des Trennungsjahres (zu den außergerichtlichen Kosten gibt es einen anderen Rechtstipp) zu einem gerichtlichen Scheidungsverfahren, setzt das Gericht den Verfahrenswert fest, dieser bemißt sich grds. nach dem Einkommen und auch dem Vermögen der Beteiligten (§ 43 FamGKG), wobei der anteilige Ansatz des Vermögens fast in jedem Gerichtsbezirk unterschiedlich gehandhabt wird.

Hier ist zu unterscheiden zwischen den Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten, letztere werden grds. zwischen den Beteiligten geteilt. 

Ist dem Anwalt das Einkommen der Beteiligten und ggf. das Vermögen bekannt, kann der Anwalt im Vorfeld zumindest überschlägig mitteilen, welche Gebühren und Kosten in welcher Höhe anfallen. Auch der Abschluß einer Vergütungsvereinbarung ist natürlich möglich.

Liegen die persönlichen Voraussetzungen beim Beteiligten vor, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Mit entsprechenden Rechnern im Internet (Suchbegriff: Beantragung von Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe) kann jeder Beteiligte selbst im Vorfeld schon ermitteln, ob ihm ein solcher Anspruch zustehen könnte.

Die Kosten sollen und dürfen nie ein Grund sein, keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, das würde Sparen am falschen Ende heißen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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