Was muss ich beim Autokauf beachten? Rechtssicher beim Gebrauchtwagenkauf

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Rechtliche Besonderheit beim Gebrauchtwagen


Im Gegensatz zum Neuwagen hat ein Gebrauchtwagen schon eine Nutzung hinter sich. Somit muss auch hier der Mangelbegriff entsprechend verstanden werden. Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Ist Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit abweicht, also "die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit" nicht vorliegt. 

ALSO: Wenn unmittelbar nach dem Kauf eines Neuwagens die Bremsen Probleme bereiten, dann wird mit Sicherheit ein Mangel vorliegen und dass schon beim Kauf. 

Wenn bei einem Gebrauchtwagen die Bremsbelege nach dem Kauf mangelhaft sind, dann muss erst geschaut werden, ob es sich um einen üblichen Verschleiß handelt und was vereinbart wurde beim Kauf.  Zu dieser Problematik gibt es einen zusätzlichen Artikel. 


Worauf muss ich konkret achten, wenn ich ein Gebrauchtwagen kaufen möchte:


Wichtig ist hier: Es kommt auf die Vereinbarung an. Alles was also schriftlich festgehalten wird, lässt sich später auch leichter beweisen und durchsetzen. Der Vertrag sollte vor Unterschrift überprüft werden!


Hier die Checkliste:

- GRUNDSATZ: ist alles notiert und eingetragen, was besprochen wurde

- wenn eine Garantie zugesichert wird, dann prüfen, ob es drin steht

- sofern das Fahrzeug unfallfrei sein soll, sollte es im Vertrag stehen

- wenn man Verbraucher ist, nicht als Unternehmer eintragen lassen, denn so verzichtet man auf die Verbraucherrechte

- Gewährleistungsrechte nicht ausschließen lassen

- nicht unter Druck setzen lassen


Leider wird immer noch mit vielen Tricks beim gebrauchtwagenkauf gearbeitet. Zeitlich unter Druck setzten oder von vielen anderen Kaufinteressenten erzählen, damit man beim Käufer das Verlangen weckt, den Gebrauchtwagen sofort zu kaufen. Alles was ausdrücklich versprochen wurde, sollte sich im Vertrag wiederfinden.

Prüfen Sie Ihren Vertrag in Ruhe und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Wenn etwas fehlt lassen Sie es reinschreiben. handschriftlicher Eintrag ist auch möglich. 

Lassen Sie sich dann davon eine Kopie oder ein Original für Ihre Unterlagen geben.



Wenn Sie sich unsicher sind oder Bedenken haben bei, Kaufvertrag, dann lassen Sie sich beraten. Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Beratungstermin: Anfrage an info@rechtsanwalt-dalkilic.de oder rufen Sie uns an 05221/5793640. Gerne können Sie uns auch direkt hier bei Anwalt.de kontaktieren. 


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