Was Sie tun sollten, wenn Fremde auf ihr Konto zugegriffen haben

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Wie sich die Täter Zugang verschaffen

a) Direkter Zugriff auf Girokonten

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen fremde Personen online auf das Girokonto von Verbrauchern zugreifen und das gesamte Girokonto leerräumen. Meistens sind davon auch Rücklagen- und Tagesgeldkonten betroffen. Innerhalb weniger Stunden wird oft das gesamte Geld auf das Girokonto transferiert, das Tageslimit für Überweisungen auf 100.000 Euro hochgesetzt und dann das gesamte Geld in mehreren Überweisungen kurz hintereinander auf fremde Konten transferiert. Die Beträge schwanken zwischen 8.000 Euro und 85.000 Euro.

Die Bankkunden stehen dann oft ohne ihr Erspartes da. Wie die Täter sich Zugang zu den Girokonten verschafft haben, ist unterschiedlich und oft unklar. Die Banken weigern sich oft, den betroffenen Bankkunden den Betrag zu erstatten. Auch die Polizei scheint machtlos. Das Geld bleibt verschwunden. Die Täter werden in der Regel nicht gefasst.

b) Diebstahl von Portemonnaie und Karten

Daneben gibt es schon seit langem übliche Kartendiebstähle und anschließenden Abhebungen an Geldautomaten. Hier kommen in den ersten 1-2 Tagen, bis die Verbraucher merken, dass ihre Karte bzw. ihr Portemonnaie entwendet wurde, meistens „nur“ 2.000 – 8.000 Euro weg, weil die Karten in der Regel tägliche Limits haben. Aber auch das ist schlimm genug.

c) Benutzen von Kreditkartennummern

Schließlich verbreitet sich auch die Vorgehensweise, über ebay und andere Plattformen Kreditkartennummern von Verbrauchern zu erfahren, mit denen dann die Täter im Internet Transaktionen vornehmen zum Schaden der Karteninhaber.

Verbraucher kommen sich in allen diesen Fällen oft hilflos vor und kommen allein nicht bei ihrer Bank oder Sparkasse weiter. Daher wird im Folgenden beschrieben, wie Sie als Bankkunde am besten vorgehen.

Sofortmaßnahmen bei Phishing-Angriffen, Online-Betrug und Kreditkartenmissbrauch

  • Sperren Sie sofort den Online-Zugang zu dem Konto bei Ihrer Bank bzw. die entwendeten Karten, wenn Sie den Zugriff bemerken. Sofort heißt sofort! Jede Minute zählt! Jede Bank und Sparkasse hat in der Regel eine Notfallnummer für diese Fälle, die immer erreichbar ist. Für Kartensperrungen gibt es zusätzlich eine zentrale Telefonnummer.
  • Dokumentieren Sie die Sperrung, notieren Sie sich die Uhrzeit, die verwendete Telefonnummer und den Namen des Mitarbeiters. Dokumentieren Sie auch Versuche der Sperrung, wenn Sie niemanden erreichen oder Ihnen der Mitarbeiter nicht weiterhelfen kann. Schreiben Sie alles auf. Wichtig sind auch Zeugen wie Ehepartner und Freunde, die bei den Telefonanrufen dabei sind.
  • Machen Sie eine Schadensmeldung bei der Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt. Stellen Sie aber keine Vermutungen dabei an. Sagen Sie nur, was Sie tatsächlich wissen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Denken Sie daran, dass alles, was Sie sagen, von der Bank bzw. Sparkasse gegen Sie verwendet wird.

Zwar muss grundsätzlich eine Bank den Schaden ersetzen, wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben. Das Gesetz sieht vor, dass Sie selbst vor Sperrung maximal 50 Euro zahlen müssen. Dies hat die Europäische Union EU-weit eingeführt.

In Deutschland sieht die Praxis aber anders aus: Banken und Sparkassen beschuldigen ihre Kunden regelmäßig, dass sie sich grob fahrlässig verhalten hätten oder werfen ihren Kunden zum Teil sogar Betrug vor. Dazu nutzt die Bank alle Angaben, die Sie bei der Sperrung und der Anzeige bei der Polizei gemacht haben. Schon aus diesem Grunde ist es sinnvoll, dass Sie sich sofort anwaltlichen Rat einholen.

Verbraucher sagen zum Beispiel oft bei der Bank oder der Polizei aus, dass sie genau darauf geachtet haben, dass niemand die PIN bei der letzten Zahlung oder Abhebung mit der Karte mitlesen konnte. Die Bank macht daraus, dass die PIN dann auf der Karte gestanden haben musste, weil ja niemand die Eingabe der PIN beobachten konnte. Der Verbraucher sagt dies, um zu zeigen, dass er sich vorsichtig verhalten hat. Die Bank macht daraus, dass der Verbraucher schuld ist und daher den Schaden zu tragen hat.  

Dass die Banken und Sparkassen selbst oft große Sicherheitslücken haben, wird dabei von den Kreditinstituten gerne verschweigen. Dabei haben die Institute nachzuweisen, dass bei Ihnen alles mit "rechten Dingen" zugeht. 

Verbraucher schildern so oft Umstände oder Vermutungen, die die Bank gegen sie verwenden kann.

  • Äußern Sie daher keine Vermutungen und geben Sie nur an, was sie tatsächlich wissen.
  • Stellen Sie insbesondere keine Vermutungen an, wie die Täter vorgegangen sind.
  • Schildern Sie nur, welche Zahlungen nicht von Ihnen erfolgt sind.
  • Lassen Sie sich vor weiteren Angaben rechtlich beraten.

Bewahren Sie auch die Geräte auf, die Sie für den Online-Zugang verwenden, damit diese später untersucht werden können, ob auf die Geräte von außen zugegriffen wurde.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Ihnen helfen kann

Rechtsanwalt Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte arbeitet bundesweit und hat in mehreren Fällen Kreditinstitute dazu gebracht, das Geld ihren Kunden bei fremdem Zugriff auf Giro- und Kreditkartenkonten zu erstatten, so die Hamburger Sparkasse, die 1822direkt Gesellschaft der Frankfurter Sparkasse und die Deutsche Kreditbank DKB.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte konnte so Verbraucher mehrfach vor dem Schaden bewahren.

„Lassen Sie sich daher nicht von Bankmitarbeitern einschüchtern, sondern suchen Sie sich rechtliche Hilfe,“ so Fachanwalt Achim Tiffe.  

Sind Banken und Sparkassen nicht bereit, außergerichtlich nachzugeben, hilft nur eine Klage, wie zum Beispiel im Fall der Sparkasse Paderborn-Detmold. Das Landgericht Paderborn hat die Paderborner Sparkasse am 15.11.2021 verurteilt, einen Betrag von ca. 28.000 Euro an die Verbraucher zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vertreten hatte die Verbraucher Fachanwalt Achim Tiffe.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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