Was tun als Käufer bei Insolvenz von VW-Händler Auto Wichert?

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele Autokäufer bangen derzeit um ihre Anzahlungen bzw. ihre gekauften Fahrzeuge, wenn sie ihr Fahrzeug – VW, Audi etc. – noch nicht erhalten haben. Anzahlungen in Höhe von 16.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.

Zahlreiche Fahrzeuge wurden auch zumindest zum Teil finanziert, typischerweise über die Volkswagen Bank GmbH, die auch unter dem Namen Audi Bank bzw. Skoda Bank auftritt. Beides sind nach eigenen Angaben Zweigniederlassungen der Volkswagen Bank GmbH. Entsprechend unübersichtlich ist die Rechtslage für die Kunden.

Aufgrund der weiteren Entwicklung haben wir unsere Stellungnahme am 20.04.2020 aktualisiert:

VW-Händler meldete Insolvenz an

Denn am 18.02.2020 meldete die Auto Wichert GmbH, einer der großen VW-Händler in Norddeutschland, Insolvenz an. Die Geschäfte können wohl auf eigenen Antrag in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Gericht bestellte zwei Insolvenzverwalter als vorläufige Sachverwalter. Die Auslieferung aller Fahrzeuge wurde anscheinend gestoppt.

Was Verbraucher aktuell tun können

Denn am 18.02.2020 meldete die Auto Wichert GmbH, einer der großen VW-Händler in Norddeutschland, Insolvenz an. Die Geschäfte werden in Eigenverwaltung fortgesetzt. Das Gericht bestellte zwei Insolvenzverwalter als vorläufige Sachverwalter. 

Soweit Anzahlungen erfolgt sind bzw. die Fahrzeuge durch Kredite der eigenen Autobank finanziert wurden, sperren sich die Insolvenzverwalter nicht gegen eine Auslieferung. Die ersten Fahrzeuge wurden auch nach der Insolvenz bereits Kunden, die eine Anzahlung geleistet hatten, übergeben. Die Übergaben laufen aber sehr schleppend, da sowohl der Insolvenzverwalter in jedem Einzelfall zustimmen muss als auch die Abläufe durch die Corona-Krise länger dauern.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte rät Verbrauchern in der aktuellen Situation, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen oder Erklärungen abzugeben, sondern sich vorab rechtlich über die Möglichkeiten und Folgen beraten lassen. Denn das Risiko, dass eine geleistete Anzahlung in die Insolvenzmasse fällt, besteht weiterhin.

Weitere rechtliche Möglichkeiten der Kunden

Die rechtlichen Möglichkeiten der Kunden im Fall einer Insolvenz sind in der Regel begrenzt auf die Anmeldung ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter. Die Quoten, die man in einem Insolvenzfall durchschnittlich erhält, liegen aber im einstelligen Prozentbereich und werden oft erst nach Jahren gezahlt. Was also als Unternehmer oder Verbraucher in der aktuellen Situation tun? JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht weitere Möglichkeiten.

Aktuell sorgt der VW-Konzern anscheinend dafür, dass die Kunden ihre bestellten Fahrzeuge erhalten, soweit Anzahlungen geleistet wurden, die Fahrzeuge aber noch nicht ausgeliefert wurden. Es ist auch kaum vorstellbar, dass der VW-Konzern diesen Imageschaden allein die Kunden tragen lässt, die sich plötzlich fragen müssen, ob sie noch ohne Sorge einen VW oder Audi beim Händler vor Ort bestellen und anzahlen können. 

Der VW-Konzern hat daher ein großes Interesse daran, dass das Verkaufsmodell über Händler vor Ort nicht in Frage gestellt wird. Wie lange das so bleiben wird und welche Fälle darunter fallen, ist aber nicht abschließend geklärt. Es ist daher zu befürchten, dass einige Kunden leer ausgehen.

Schließlich ist auch weiterhin unklar, was schon intern bekannt war, als die Neuverträge abgeschlossen und Anzahlungen noch entgegengenommen wurden. Möglicherweise gibt es auch hier weitere Anknüpfungspunkte für Ansprüche der Betroffenen.

Auch muss bei den Fällen differenziert werden. So muss bei noch nicht ausgelieferten Fahrzeugen im Einzelfall geklärt werden, ob das Fahrzeug schon übereignet wurde und daher aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden muss, sodass der Kunde schon jetzt an sein Fahrzeug kommt.

Leider gibt es keine einheitliche Lösung für die Betroffenen: Zu unterscheiden ist bei Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf sowie in Fällen von Teilfinanzierungen und Leasing. Betroffen von der Insolvenz sind zudem auch Käufer, die das Fahrzeug schon erhalten haben, aber noch Gewährleistungsansprüche haben.

JUEST+OPRECHT hilft Kunden, ihre Fahrzeuge zu erhalten

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt betroffene Kunden und begleitet sie bis zur Übergabe der Fahrzeuge.

Aktuell hat Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe erreicht, dass einem Kunden von Auto Wichert am 17.04.2020 nach langem Bangen sein angezahltes Auto, ein Audi Q 3 Sport, übergeben wurde.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe

Beiträge zum Thema