Weitere Abmahnung des Ido Interessenverbandes

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Am 08.08.2017 wurde unserer Kanzlei ein weiteres Mandat betreffend eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. übertragen.

Die Abmahnung vom 03.08.2017 beinhaltet den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens über einen gewerblichen eBay Shop.

Es wird konkret die Werbung mit „versichertem Versand“ gerügt.

Im Fernabsatzhandel trifft den Verkäufer gegenüber dem Verbraucher als Käufer die Transportgefahr. Eine derartige Klausel stellt daher eine Irreführung des Verbrauchers dar.

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie die Abmahnung anwaltlich überprüfen. Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen. Wichtig ist zudem, dass die gerügten Verstöße rechtsicher abgestellt werden.

Wichtig: Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch in der Kanzlei erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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