Weiterer Paukensschlag im Daimler Abgasskandal

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Mit Datum vom 7.7.2021 wurde heute ein weiteres Musterfeststellungsverfahren eingeleitet. In diesem Fall geht es um über 50.000 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Modelle Mercedes GLK und GLC allesamt mit dem OM 651 Motor.

Genauer handelt es sich um die Modelle 

GLC 220 D 4Matic

GLC 250 D 4Matic

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI 4Matic

GLK 220 Bluetec 4Matic

GLK 250 Bluetec 4Matic

Hier hatte das Kraftfahrtbundesamt Rückrufe im Jahre 2018 aufgrund unzulässiger Abschaltvorrichtungen angeordnet.

Aufgrund der Tatsache, dass den Fahrzeug Eigentümern mit der Aufforderung zum Software Update bekannt ist, dass ihr Fahrzeug betroffen ist, würden die Ansprüche zum Jahresende 2021 verjähren. Die nunmehr eingereichte Musterfeststellungsklage kann diese Verjährung verhindern. Auch ein Individualverfahren das noch im Jahre 2021 eingereicht wird verhindert dir drohende Verjährung.

Laut Darstellung vieler Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland stellt der Rückrufbescheid des KBA ein gravierendes Indiz für das Vorhandensein- nicht nur einer, sondern, da von Abschaltvorrichtungen (Plural) die Rede ist – von mindestens 2 aus Sicht des Kraftfahrtbundesamt unzulässigen Abschaltungsrichtungen, dar

Angesichts dessen, ist vom Kläger, der sich auf einen Rückruf des KBA berufen kann, die notwendige Substantiierung erfüllt und Mercedes bzw. Daimler, muss ihrer sekundären Beweislast, die sich aufgrund des allein ihr und nicht der Klägerseite zu gängigen Wissen, über den von ihr konstruierten Motor trifft, nachkommen. 

Aufgrund dessen wird die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen sein.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Es ist davon auszugehen, dass eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen werden. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel ein Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Gerne führen wir für Sie die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage durch oder gehen individuell für Sie vor.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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