Weiteres Urteil gegen die Blue GmbH aus Kleve – Klage wegen angeblichem Vertrag am Telefon abgewiesen

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Immer wieder melden sich Unternehmen bei mir, die eine Rechnung der Blue GmbH aus Kleve erhalten haben, die sie für unberechtigt halten. Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, folgen häufig Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch von einem Rechtsanwalt. Nicht selten macht die Blue GmbH die Forderungen auch auf gerichtlichem Weg geltend.

Amtsgericht Delmenhorst weist Klage der Blue GmbH ab

Nachdem in der Vergangenheit bspw. das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Klage gegen einen meiner Mandanten abgewiesen hatte, hat die Blue GmbH nun in einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Delmenhorst verloren.  

Blue GmbH verlangte Zahlung für „Google-My Business“-Eintrag und „Google Ads“-Einrichtung

Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist vergleichbar mit zahlreichen anderen Fällen, die ich bereits gegen die Blue GmbH betreut habe: Die Blue GmbH behauptete in dem Verfahren, mein Mandant habe am Telefon einem Vertrag für einen „Google-My Business“-Eintrag und eine „Google Ads“-Einrichtung nebst Ratenzahlung zugestimmt. Als Beweis berief sich die Blue GmbH – wie eigentlich immer in diesen Fällen – auf eine Tonbandaufnahme, die die Blue GmbH angefertigt hatte. Mein Mandant hingegen fühlte sich arglistig getäuscht. Zudem haben wir im Prozess bestritten, dass überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sei. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Delmenhorst (Urt. v. 17.06.2022, 48 C 8055/22 (XVI)) nun gefolgt.

Zur Tonbandaufnahme der Blue GmbH stellt das Amtsgericht fest:

„Dieser Gesprächsteil gibt offensichtlich nicht die eigentliche Vertragsverhandlung wieder, da der Mitarbeiter schon einleitend nach der Erlaubnis zur Aufzeichnung für die Bestätigung dessen, was zu Preis und Leistung zuvor besprochen worden sein soll, erfragt. Hinsichtlich der Leistung der Klägerin wird in dieser Bestätigung lediglich wiederholt, dass der Auftrag für ein optimierten Google Business Eintrag sowie die Google Ads Einrichtung mit einer Laufzeit von drei Jahren und automatischem Vertragsende erteilt wird. Hinsichtlich des Inhalts der Leistung wird nichts vereinbart. Daher ist schon nicht klar, welche Leistung die Klägerin konkret erbringen soll. Denn ein Google Business Eintrag wird von der Firma Google unentgeltlich vorgenommen. Zwar wurde der Beklagte aufgefordert, die ihm hierfür zugesandte PIN an die Klägerin weiterzuleiten. Was dann aber damit geschehen sollte und insbesondere wie dieser Google Business Eintrag optimiert werden sollte, wird nicht angesprochen. Das gleiche gilt für den Service Google Ads.“ 

Das Amtsgericht kommt daher zu dem gleichen Ergebnis wie zuvor auch schon Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, nämlich dass die Parteien sich nicht über die sog. essentialia negotii, also die wesentlichen Vertragsinhalte geeinigt haben. Zu der Frage der arglistigen Täuschung muss das Gericht daher keine Stellung nehmen, da bereits der Vertragsschluss als solcher verneint wurde.

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Sie haben ebenfalls eine Rechnung der Blue GmbH erhalten und wollen sich dagegen wehren? Schreiben Sie mir gern hier eine unverbindliche Nachricht. Aufgrund der Vielzahl der Fälle habe ich über Jahre hinweg Erfahrungen zum weiteren Vorgehen gegen die Blue GmbH gesammelt. Ich werde bestimmt auch Ihnen weiterhelfen können.

Foto(s): Beispielrechnung der Blue GmbH

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