Welche Gebühren darf ein Inkassounternehmen verlangen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Jedem kann es passieren:

Eine Rechnung gerät in Vergessenheit. Kurz vor dem Urlaub kommt die erste Mahnung. Und dann ein Schreiben vom Inkassounternehmen. 

Die Rechnung ist oft gesalzen. Das muss man sich nicht bieten lassen. Es gelten folgende Regeln:

Pauschale Mahngebühren

Mahnkosten können erst ab Verzug verlangt werden, also erst nach einer Zahlungserinnerung. Ausnahme: Die Rechnung nennt einen Zahlungstermin mit einem Datum! Eine Fristangabe "10 Tage ab Rechnungsdatum" reicht aus. Eine solche Zahlungsfrist begründet den Verzug. Denn Zahlungen sind i. d. R. sofort fällig. 

Für eine Mahnung nach Verzug können pauschal 5,00 € berechnet werden. Mehr nur auf Nachweis der tatsächlichen Kosten – z. B. Ermittlung der Anschrift usw. 

Inkasso-Kosten

Auch hier gilt: Kostenerstattung nur, wenn Verzug vorliegt – also eine Mahnung erfolgte und/oder eine kalendermäßig bestimmbare Zahlungsfrist gesetzt war. 

Inkassodienste berechnen gerne eine Geschäftsgebühr nach RVG. Das sind meist 1,3 Gebühren aus dem offenen Gesamtbetrag. 

Das ist in vielen Fällen falsch. 

Relevant ist nur die Hauptforderung ohne Nebenkosten (Mahnkosten, Zinsen usw.).  

1,3 Gebühren können nur dann verlangt werden, die Bearbeitung der Sache eine besondere Befassung verlangt. Das ist nur bei einem erhöhten Aufwand der Fall. 

Im Normalfall handelt es sich um ein einfaches Mahnschreiben. Dafür darf auch der Rechtsanwalt nur 0,3 Gebühren berechnen. 

Die Auslagen betragen 15 % des Nettohonorars, max. 20,00 €. Mehr gibt es nur auf Nachweis. 

Beispiel: Forderung von 1.000,00

Abrechnung Inkasso:

1,3 Geschäftsgebühr   104,00 €

Auslagenpauschale       20,00 €

Nettosumme                124,00 €

Richtig:

0,3 Geschäftsgebühr    31,20 €

Auslagenpauschale        4,80 €

Nettosumme                 35,00 €

Differenz: 89,00 € zzgl. USt., insgesamt also mehr als 100,00 € Ersparnis.

Ich werde bereits aus der Inkasso-Wirtschaft attackiert. 

Ich stelle folgendes klar: Es gibt seriöse Dienstleister. Inkassounternehmen können wie Anwälte abrechnen, wenn sie entsprechend zugelassen und zur rechtlichen Prüfung berechtigt sind und diese notwendig war. 

Sonst nicht. Dann bleibt es bei 0,3 Gebühren für einfache Schreiben. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)

Beiträge zum Thema