Wem muss die Amtsniederlegung durch den Geschäftsführer zugestellt werden?

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Ist die Amtsniederlegung unwirksam, wenn die Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsführers einer GmbH an die Gesellschaft adressiert ist?

Es kommt hier darauf an, wem die Erklärung des Geschäftsführers zur Amtsniederlegung tatsächlich zugeht. Richtig ist, dass die Erklärung dem Bestellungsorgan, also den Gesellschaftern, zugehen muss. Wenn es aber - wie im streitgegenständlichen Fall - so ist, dass die Niederlegungserklärung des GmbH-Geschäftsführers zwar an die GmbH adressiert ist, aber dem Mitgeschäftsführer, der gleichzeitig auch Gesellschafter ist, zugegangen ist, kann er sich nicht darauf berufen, dass ihm die Erklärung nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zugegangen ist. Derartiges Vorbringen verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Es genügt auch, wenn die Erklärung zur Amtsniederlegung nur einem von zwei Gesellschaftern gegenüber erfolgt. Es reicht im Rahmen der Gesamtvertretung aus, dass die Willenserklärung einem Gesamtvertreter, hier einem Gesellschafter gegenüber, abgegeben wird, unabhängig davon, ob sie dann auch den anderen Gesellschaftern zur Kenntnis gebracht wird.


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