Wer trägt die Kosten einer Dachreparatur? Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens schafft Klarheit.

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In Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere in Mehrparteienhäusern, werden Reparaturkosten für Elemente wie Dächer, die sowohl Gemeinschaftseigentum als auch exklusiv genutzte Flächen umfassen können, oft diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob der individuelle Eigentümer oder die Gemeinschaft für die Kosten aufkommt. Häufig regeln die Staturen der Eigentümergemeinschaft, dass die Kosten der Instandhaltung exklusiv einem einzelnen Eigentümer zur Nutzung zugewiesener Fläche dieser Eigentümer allein zu tragen hat. Aber gilt dies wirklich immer?


Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat klargestellt, dass bei strukturellen Mängeln oder Problemen mit der Dachabdichtung, die nicht durch unsachgemäße Nutzung oder Pflege entstanden sind, die Gemeinschaft die Kosten trägt. 

Im konkreten Fall musste die Gemeinschaft einem Eigentümer etwa 11.000 Euro für Dachreparaturen erstatten.

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Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften sind leider nicht selten. Nicht immer sind Fragen so beurteilen, wie es auf den ersten Blick geregelt zu sein scheint. Fragen zu Reparaturkosten oder auch zur Nutzung von Wohneinheiten, sei es durch touristische Vermietung oder zur Ausübung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit sind immer wieder Gegenstand auch gerichtlicher Auseinandersetzungen. 

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Foto(s): Gerald Freund, Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin

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