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Werkvertrag: Kostenloses Muster für einen gelungenen Vertragstext

  • 7 Minuten Lesezeit
Werkvertrag: Kostenloses Muster für einen gelungenen Vertragstext

Experten-Autorin dieses Themas

Ein Werkvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen für die Erbringung einer bestimmten Leistung, in deren Mittelpunkt die Herstellung eines Werkes steht. Beispiele für einen Werkvertrag finden sich vor allem im handwerklichen Bereich – wie Maler- oder Elektrikerarbeiten –, bei der Reparatur von Fahrzeugen oder Elektrogeräten oder in vielen anderen Gewerben wie dem Baugewerbe.

Ein gut ausgearbeiteter Werkvertrag gewährleistet Klarheit und Sicherheit für beide Vertragspartner und hilft dabei, mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden. Dieser Ratgeber stellt Ihnen eine kostenlose Vorlage für einen Werkvertrag zur Verfügung und zeigt dessen wesentliche und erforderliche Bestandteile auf.

Werkvertrag: Vorlage für die Erstellung

Wenn Sie beabsichtigen, eine Werkleistung als Auftraggeber in Auftrag zu geben oder diese als Auftragnehmer erbringen möchten, ist die Erstellung eines schriftlichen Werkvertrages ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Pflichten beider Parteien festzuhalten. Die Schriftform ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch für eine Beweissicherung dringend ratsam.

Damit Sie einen eigenen Werkvertrag leichter und effizienter erstellen können, stellen wir Ihnen nachfolgend ein Muster für einen Werkvertrag zur Verfügung, der als Ausgangspunkt dienen kann. Mit der Verwendung einer Vorlage für einen Werkvertrag stellen Sie sicher, dass die wesentlichen zu regelnden Vertragskonditionen berücksichtigt werden. Das Werkvertragsmuster enthält alle wichtigen Klauseln, die die Grundlagen des Vertragsverhältnisses abdecken, insbesondere den Gegenstand des Vertrags, den Zeitrahmen für die Leistungserbringung, die Vergütung, die Regelung der Abnahme, die Gewährleistung sowie die Haftung.

Werkvertrag-Muster zum Ausfüllen

Sie möchten einen Werkvertrag mit Ihren Bedingungen aufsetzen? Dann nutzen sie unser kostenloses Muster eines Werkvertrags.

Werkvertrag


Zwischen der


Möbelmanufaktur Eichenzauber GmbH

Holzwurmweg 12, 54321 Schreinerstadt

– vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Furniermeister –


– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –


und


Frau Anna Holzpracht

Kastanienallee 23, 10235 Tischheim


– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber dazu, folgendes Werk herzustellen:

Herstellung einer Bücherschrankwand aus Kirschbaumholz mit den Maßen 420 cm (Breite) x 280 cm (Höhe). Die weiteren Details der Ausgestaltung ergeben sich aus der in der Anlage zu diesem Vertragstext beigefügten Bauskizze. Die in der Skizze enthaltenen Vorgaben werden ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht und entsprechen der zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit des herzustellenden Werkes.

§ 2 Fertigstellungstermin

Das unter § 1 genannte Werk ist bis zum 15.10.2023 herzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, das Werk an den Wohnsitz des Auftraggebers zu liefern. Ist eine Herstellung des Werkes bis zum 15.10.2023 nicht möglich, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Gründe der Verzögerung in Kenntnis zu setzen.

§ 3 Vergütung 

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, für die Herstellung des unter § 1 genannten Werkes an den Auftragnehmer eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 € zu zahlen.

Die vereinbarte Vergütung wird nach der Abnahme des Werkes fällig und ist von dem Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen.

Der Auftraggeber ist nicht zu einem Skontoabzug berechtigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung insoweit, wie es sich aus den in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen und gegebenenfalls weiteren Leistungsbeschreibungen für diesen Vertragsschluss ergibt.

§ 5 Abnahme des Werkes

Die Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber erfolgt nach der Fertigstellung und Lieferung des Werkes durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich dazu, über die Abnahme ein gemeinsames Abnahmeprotokoll zu erstellen und dieses Dokument gemeinsam zu unterzeichnen.

Für den Fall, dass das Werk nicht vertragsgerecht hergestellt wurde, ist die Abnahme nur unter Vorbehalt vorzunehmen. Die Mängel am hergestellten Werk sind in dem Abnahmeprotokoll vollständig und konkret zu dokumentieren.

Die protokollierten Mängel am Werk sind von dem Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Dabei hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über den voraussichtlichen Zeitraum für die vorzunehmende Mängelbeseitigung zu informieren und ihm unverzüglich den Abschluss der Mängelbeseitigungsarbeiten anzuzeigen.

Für den Fall, dass das Werk erhebliche Mängel aufweist, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

§ 6 Leistungsänderungen

Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Änderungen an der nach § 1 vereinbarten Werkleistung von dem Auftragnehmer zu verlangen. Der Auftragnehmer ist im Gegenzug dazu berechtigt, für vereinbarte Leistungsänderungen eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, gegenüber dem Auftraggeber ein in Textform (Brief, E-Mail, SMS, Chatnachricht u. a.) abzufassendes Angebot über die Vergütungshöhe mitzuteilen und über die etwaigen Verzögerungen in Bezug auf die Fertigstellung zu informieren. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, sich über die Konditionen der Leistungsänderung zu einigen, so kann der Auftragnehmer diese zurückweisen.

§ 7 Vereinbarungen im Hinblick auf die Gewährleistung

Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer nach den werkvertragsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Den Anspruch auf Nacherfüllung muss der Auftraggeber jedoch als Erstes gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Gelingt die Nacherfüllung nicht, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die übrigen Mängelgewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme oder Schadensersatz) geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Das Werk verbleibt so lange im Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber den vereinbarten Werklohn vollständig bezahlt hat.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht in Bezug auf die Verletzung von grundlegenden Vertragsverpflichtungen oder bei der Verletzung von Leben, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Zu den grundlegenden Vertragspflichten gehören solche Pflichten, deren Erfüllung im Hinblick auf die Realisierung des Vertragszwecks erforderlich sind.

§ 10 Ort der Erfüllung und Gerichtsstand

Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt der Firmensitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort.

Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag als ausschließlichen Gerichtsstand Schreinerstadt.

Für die Durchführung des Vertrages gilt deutsches Recht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen in Textform erfolgen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine oder mehrere Vereinbarungen in diesem Vertrag unwirksam sind, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Regelung gelten soll, die rechtlich zulässig ist und dem übereinstimmend Gewolltem am ehesten entspricht.


______________________                          ________________________________________

Ort, Datum                                                      Unterschrift Auftragnehmer



______________________                         ________________________________________

Ort, Datum                                                      Unterschrift Auftraggeber

Hinweise zum Werkvertrag-Muster

Hinweis zu den Vertragsparteien

Es sollte immer der vollständige Name und die vollständige Anschrift beider Vertragsparteien benannt werden. Bei einem Unternehmen bzw. einer Firma muss auf die vollständige und richtige Unternehmensbezeichnung sowie die Angabe der Rechtsform geachtet werden.

Hinweis zu Vertragsgegenstand und Vertragsleistungen

Das herzustellende Werk sollte an dieser Stelle so konkret und detailliert wie möglich beschrieben werden. Auf diese Weise stellen die Vertragsparteien sicher, dass die zu erbringende Leistung klar definiert ist und nach Vertragsabschluss kein Streit über den Umfang der Herstellung entsteht.

Hinweis zum Fertigstellungstermin

Die Vereinbarung eines Fertigstellungstermin gewährleistet Klarheit für beide Vertragsparteien darüber, ab wann der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug gerät.

Hinweis zur Vergütung

Die Vergütung für die im Rahmen eines Werkvertrages erbrachten Leistungen wird auch als Werklohn bezeichnet.

Hinweis zur Abnahme des Werkes

Die gesetzlichen Voraussetzungen der Abnahme sind in § 640 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Hinweis zum Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt sichert die Rechte des Auftragnehmers auf Erhalt des vereinbarten Werklohns.

Hinweis zum Ort der Erfüllung

Nach § 269 BGB ist es möglich, dass der Erfüllungsort für die Herstellung des Werkes (das ist im Regelfall am Sitz des Auftragnehmers) und für die Nacherfüllung (üblicherweise der Ort, wo sich das Werk nach der Herstellung befindet) nicht identisch sind. Es ist ratsam, dass die Parteien einen einheitlichen Erfüllungsort vereinbaren. Dies vermeidet spätere Auslegungsprobleme des Vertragstextes.

Wichtig: Nur zwischen Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind Vereinbarungen über den Erfüllungsort wirksam. Vertragliche Regelungen mit einem Verbraucher wären unzulässig und das vereinbarte Gericht örtlich nicht zuständig.

Hinweis zu den Schlussbestimmungen

Die Regelung der Textform betrifft nur solche Verträge, die mit einem Verbraucher im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossen worden sind (vorformulierte Vertragsbedingungen, AGB). Bei Verträgen zwischen zwei Unternehmern und im Falle von individuell ausgehandelten Vertragskonditionen ist die Vereinbarung eines Schriftformerfordernisses rechtswirksam und bindend.

Hinweis zur Salvatorischen Klausel

Durch die salvatorische Klausel soll sichergestellt werden, dass nicht der gesamte Vertrag infolge eines unwirksamen Vertragsbestandteils nichtig wird.

Disclaimer

Das folgende Muster eines Werkvertrages wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt und stellt keine rechtliche Beratung dar. Es wurde mit größter Sorgfalt erstellt, um als allgemeine Vorlage zu dienen.

Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass es nicht alle spezifischen rechtlichen Anforderungen oder individuellen Umstände abdeckt, die in Ihrem konkreten Fall relevant sein könnten. Die Verwendung dieses Musters erfolgt vor diesem Hintergrund auf eigenes Risiko. Es wird dringend empfohlen, vor der Verwendung des Musters rechtlichen Rat von einem qualifizierten Anwalt einzuholen, um sicherzustellen, dass der Werkvertrag Ihren spezifischen Anforderungen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entspricht.

Es wird keine Haftung für etwaige Schäden, Verluste oder Ansprüche übernommen, die sich aus der Verwendung dieses Musters ergeben. Die Anpassung und Nutzung der Werkvertragsvorlage obliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Jede Änderung oder Ergänzung sollte unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften und Ihrer individuellen Umstände sowie Anforderungen vorgenommen werden.

Foto(s): ©Adobe Stock/littlewolf1989

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Rechtstipps zu "Werkvertrag Muster"

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  • 13.08.2021 Rechtsanwalt Carsten Seeger
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  • 07.01.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA
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  • 14.02.2018 Rechtsanwältin Anne Werthschützky
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