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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Herrn Nicki Leist

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Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen im Auftrag des Herrn Nicki Leist vor. Gegenstand der Abmahnung ist wettbewerbswidriges Verhalten auf der Internetplattform eBay.

Der Abgemahnte hat Sportschuhe über eBay als privater Anbieter verkauft. Nach Ansicht von Herrn Nicki Leist sei die Tätigkeit aber unzweifelhaft gewerblicher Natur, da der Abgemahnte ständig neue, neuwertige und hochpreisige Artikel verkaufe. Konkret gerügt wurden das fehlende Impressum, die fehlenden Angaben zu einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme gem. § 5 TMG, fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, zur Speicherung des Vertragstextes und zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten sowie der Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, weil der angegebene Preis nicht den Zusatz „inkl. Mwst.“ enthält.

Der Abgemahnte wurde danach aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr abzugeben. Eine vorbereitete Erklärung mit einer Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung war Bestandteil des Abmahnschreibens. Außerdem wurden vom Abgemahnten angeblich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € aus einem Streitwert von 20.000,00 € gefordert.

Auf eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und die Entstehung erheblicher weiterer Kosten.

Zu beachten ist zunächst, dass Herr Nicki Leist selbst nur umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer ist und somit die Frage nach der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung zu stellen ist. Darüber hinaus ist das behauptete Wettbewerbsverhältnis infrage zu stellen. Schließlich ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen, ob ein gewerbliches Handeln tatsächlich vorliegt. Hierfür hat die Rechtsprechung eine Vielzahl von Kriterien entwickelt.

Es gibt zahlreiche Argumente, um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung abzuwehren oder zumindest die Kosten erheblich zu senken. Keinesfalls sollte die vorbereitete Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Ich biete eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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