Whistleblowing und Hinweisgeberschutz aktuell

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Am 27.03.2023 haben sich neun Sachverständige des Rechtsausschusses mit zwei Gesetzesentwürfen der Koalitionsfraktionen zum Hinweisgeberschutz befasst.
 
Ein Entwurf unterliegt nicht der Zustimmungspflicht in der Länderkammer, da er ausdrücklich verbeamtete Personen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richter:innen im Landesdienst aus seinem Anwendungsbereich ausnimmt.
 
Der andere Entwurf ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig, da er die o.g. Einschränkung nicht enthält.

Whistleblower

Whistleblower, sog. Hinweisgeber, decken Fehlverhalten, Rechtsverstöße und Missstände einer Organisation auf. In Deutschland genießen Whistleblower bislang keinen Schutz vor rechtlichen und persönlichen Konsequenzen. Oft handelt es sich bei Whistleblowern um Mitarbeiter:innen einer Organisation oder um außenstehende Dritte. Mitarbeiter:innen müssen direkte Folgen fürchten, wie der Ausspruch einer Kündigung oder sind der Strafverfolgung ausgesetzt.

EU-Richtlinie

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie soll dies eigentlich verhindern, wurde bislang von Deutschland aber nicht in nationales Recht umgesetzt.

  • Inhalt: Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

  • Ziel: Aufdeckung von Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses

  • effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle sollen eingerichtet werden

  • Sanktionen gegen Organisationen, die Meldungen behindern

Umsetzung in Deutschland

Im Dezember beschloss zwar der Bundestag das nationale Whistleblower-Gesetz. Im Februar 2023 fand das Gesetz aber keine Zustimmung durch den Bundesrat. Das Gesetz erhielt deshalb keine Zustimmung, da es in seiner derzeitigen Fassung zu weitreichend sei.

Ausgestaltung

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Organisationen ab 50 Mitarbeiter:innen eine interne Meldestelle einrichten sollen. Zudem soll es beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle geben. Hinweise können so intern, extern und ggf. anonym erteilt werden. Es sollen ebenso Personen geschützt werden, die verfassungsfeindliche Äußerungen von verbeamteten Personen melden.

Ausblick

Nur eine Woche nachdem das Gesetz in Deutschland im Bundesrat gescheitert ist, wurde die Bundesrepublik von der EU-Kommission wegen nicht fristgemäßer Umsetzung der Richtlinie verklagt.

Zwei überarbeitete Entwürfe des Gesetzes wurden am 27.03.2023 im Rechtsausschuss erneut diskutiert. Nunmehr wird neben den bereits bestehenden Einwänden, u.a. gegen die Verpflichtung der Entgegennahme von anonymen Hinweisen, der Einwand der Verfassungswidrigkeit des Gesetzgebungsverfahrens erhoben. Dieser Einwand richtet sich gegen die Vorlage von zwei Gesetzesentwürfen zur gleichen Zeit. Am 30.03.2023 sollte der Bundestag erneut über die Gesetzesentwürfe entscheiden. Dieser Punkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, sodass unsicher ist, wann die Entscheidung im Bundestag folgen wird.

Der Beschluss des Gesetzes zum Hinweisgeberschutz in Deutschland ist bereits überfällig. Ein adäquater Schutz hinweisgebender Personen stellt ein wichtiges Instrument dar, um (auch) die öffentliche Sicherheit zu stärken. Vor allem kann ein wirksamer Hinweisgeberschutz Korruption entgegenwirken.

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Foto(s): Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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