Widerruf Autokredit / Leasing BMW Bank, aktuelle Rechtslage

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Seit den bahnbrechenden Urteilen des EuGH`s und des BGH`s werden immer mehr deutsche Autobanken auf Rückabwicklung verurteilt.

Vor kurzem hat es hierbei wieder die BMW Bank getroffen, das Landgericht München I hat am 29.06.2022 dem Kläger, der ein Autokredit über die BMW Bank abgeschlossen hatte, recht gegeben und die Rückabwicklung des widerrufenen Kreditvertrages angeordnet (noch nicht rechtskräftig).

Das Landgericht München I bemängelte, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des BGH, die Darstellung zu den Verzugszinsen.

Hier ist insbesondere die Entscheidung des BGH vom 12.04.2022, XI ZR 179/21, zu nennen.

Auch dort hat der BGH ein Kreditvertrag der BMW Bank beurteilt. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Verträgen der BMW Bank rechtlich angreifbar sind.

In dem Darlehensvertrag hatte die BMW Bank den Darlehensnehmer wie folgt über die Verzugsfolgen aufgeklärt:

„Für ausbleibende Zahlungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr … berechnet.“

Eine genaue Bezifferung des aktuellen Basiszinssatzes erfolgte nicht. Diesen hätte der Darlehensnehmer außerhalb der Darlehensvertrages erfragen müssen.

Wenn also Kunden der BMW Bank oder einer anderen Autobank diese Passage in ihren Kreditunterlagen auffinden, so sind die Chancen sehr hoch, aus dem Vertrag aussteigen zu können, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser.

Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 12.04.2022, hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Benz Bank AG zur Rückabwicklung des Autokredites verurteilt  (Urteil vom 23.06.2022, Az. 12 O 223/12).

Auch in den dortigen Fall wurden der Autobank Angaben zu dem Verzugszinssatz zum Verhängnis.

Ist also in Ihrem Verbraucherdarlehensvertrag kein konkreter Verzugszinssatz angegeben, sondern steht dort nur z.B. „für ausbleibende Zahlungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet", so reicht das nicht aus.

Der bemängelte Fehler ist nach der Erfahrung von  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser in einer Vielzahl von Krediten verschiedener Autobanken, vor allem bei der BMW Bank,  zu finden.

Darlehensnehmer sollten ihre Kreditverträge prüfen bzw. prüfen lassen.

Die obigen Ausführungen gelten auch für einen etwaig abgeschlossenen Leasingvertrag über die BMW Bank. Wichtig ist hierbei, dass es sich um ein Verbraucherleasing handelt. Bei einem gewerblichen Leasing steht nur einem Existenzgründer ein Widerrufsrecht zu.

Ein weiteres Widerrufsrecht kann sich auch nach Fernabsatzrecht ergeben. Wenn der Kredit ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, wie Internet, Telefonie oder Fax, abgeschlossen wurde.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten.

"Unsere Erfahrung zeigt, dass zur Durchsetzung des eigenen Rechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Wir vertreten zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen und verfügen daher entsprechende Erfahrung", so Rechtsanwalt Eser.

Da die Ansprüche verjähren, sollte schnell gehandelt werden. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. 

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg  bestimmen. 

Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 17 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Foto(s): krakenimages

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