Widerruf des Autokredits: Erstes rechtskräftiges Urteil für Kunden

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mzs Rechtsanwälte erzielen Durchbruch – Mercedes-Bank wegen fehlender Pflichtangaben verurteilt

Der Widerruf von Autokrediten lohnt sich häufig auch trotz einer Nutzungsentschädigung. Das zeigt ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart, das nun rechtskräftig geworden ist (Aktenzeichen 25 O 119/18). 

Damit haben wir – nach meiner Kenntnis – das allererste rechtskräftige Urteil zum Widerruf eines Autokredits überhaupt erstritten. Bisher endeten Streitfälle zwischen Autobanken und Verbrauchern oftmals mit einem Vergleich – also ohne Urteil.

Die Einzelheiten zum Fall 

Die Entscheidung

Das Gericht befand, dass die Bank versäumt hatte, die Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss auszuhändigen und somit die gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte.

Die Folge: Der Widerruf ist gültig. Das heißt: Die Bank hatte seit 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung und der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden. Und mitten in der Debatte um Schummeldiesel und Fahrverbote ist unser Mandant auch das Fahrzeug losgeworden, da Kreditvertrag und Kaufvertrag für das Fahrzeug als so genanntes Verbundgeschäft abgeschlossen wurden.

Das Urteil ist rechtskräftig und somit– nach Wissensstand der Kanzlei – das allererste rechtskräftige Urteil zum Widerruf eines Autokredits.

Übrigens:

Das Widerrufsrecht besteht ganz unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Diesel oder ein Benziner ist. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher zu, der in seinem Kreditvertrag fehlerhaft belehrt wurde. Wegen der häufig lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der Widerruf daher grundsätzlich auch bei finanzierten Benzinern Sinn.


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