Widerruf eines Mietvertrages - Voraussetzungen und Fristen

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Ein Mietvertrag ist grundsätzlich nach Unterzeichnung bindend und kann nur in wenig Ausnahmefällen widerrufen werden.

Der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossene Wohnraummietvertrag kann gemäß § 312 Abs. 4, Abs. 3 Nr. 7 BGB i.V.m § 312g BGB widerrufen werden, es sei denn, die Mietsräumlichkeiten wurden von dem Mieter vor Vertragsschluss besichtigt (§ 312 Abs. 4 Satz 2 BGB). 

Es stellt sich hierbei die entscheidende Frage, wann der Vermieter ein Unternehmer ist.

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierzu eine gesetzliche Regelung nicht gibt.

Maßgebliches Kriterium hierbei ist, welcher organisatorische Aufwand für die Verwaltung der Wohnungen erforderlich ist.

Die Anzahl der vermieteten Wohnungen stellt hierbei ein wichtiges Indiz dar. Aber auch hier gibt es keine eindeutige Rechtsprechung, wobei zwischen drei und acht Wohnungen für die Einordnung des Vermieters als Unternehmer angenommen wird. In einem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall wurde der Vermieter, welcher 4 Mieteinheiten verwaltet hat, nicht als Unternehmer angesehen (BGH, Urteil vom 03.03.2020, XI ZR 461/18). 

Auch kann die Vermietung von nur zwei Wohnungen ausreichend sein,  wenn sich der private Vermieter von einer professionellen Hausverwaltung vertreten lässt.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Liegt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Sollte ein wirksamer Widerruf des Mietvertrages möglich sein, steht dem Mieter ein  Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen einschließlich der Nebenkostenvorauszahlungen und ggf. der  Kaution, zu. 

Zu beachten ist aber, dass der Mieter nach Erklärung des Widerrufs spätestens nach 14 Tagen aus der Wohnung ausziehen, also den Besitz an den Mietsräumlichkeiten aufgeben muss.

Wünschen Sie die Überprüfung Ihres Mietvertrages, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich. Jeder Fall bedarf hierbei einer individuellen Rechtsberatung. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 







Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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