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Widerruf oder Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag

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Ein großes Thema im Versicherungsrecht ist aktuell der Widerspruch von Lebensversicherungsverträgen oder aber ein Rücktrittsrecht von diesen Verträgen.

In den Jahren bis 2008 sind viele Verträge nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen worden. Wenn die Kunden damals bei Antragstellung nicht die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erhalten hatten, hatten sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag zu widersprechen, nachdem sie den Versicherungsschein nebst diesen Unterlagen erhalten hatten. Über dieses Widerspruchsrecht musste belehrt werden.

Wenn die Kunden damals bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erhalten hatten, wurde ihnen ein Rücktrittsrecht zugestanden.

Wurde der Verbraucher fehlerhaft über sein Recht zum Widerspruch oder Rücktritt in Kenntnis gesetzt, begann keine Frist zu laufen. Der Widerspruch ist dann noch nach Jahren möglich.

So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23 9. 2015 - IV ZR 179/14, dass auch ein Vertrag, der im Jahr 1996 abgeschlossen worden war, noch im Dezember 2010 widerrufen werden konnte.

Im aktuellen Urteil war streitig, ob dem Kunden ein Rücktrittsrecht zustand oder aber ein Widerspruchsrecht. Dies war entscheidend, weil der Versicherer zwar über ein Rücktrittsrecht informiert hatte, nicht aber über ein Widerspruchsrecht.

Der Versicherer hatte die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG in 2 Teilen übergeben. Bei Antragstellung war bereits ein großer Teil der Verbraucherinformationen übergeben worden. Allerdings wurden erst mit dem Versicherungsschein die Informationen über die Garantiewerte und die garantierten beitragsfreien Versicherungssumme übermittelt.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die notwendigen Einzelinformationen als Gesamtheit zusammengefasst werden müssen. Da dies nicht der Fall sei, bestehe ein Widerspruchsrecht, kein Rücktrittsrecht. Da der Versicherer nicht über das Recht zum Widerspruch belehrt hatte, konnte der Vertrag noch widerrufen werden.


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