Widerruf vom Online-Coaching

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Immer beliebter sind Online Coachings, um sich weiter zu bilden oder Fähigkeiten anzueignen. Oftmals erhält man Zugang zu einer Online-Plattform oder zu Video. Und regelmäßig ist in den Vertragsbedingungen auch einen Verzicht auf das Widerrufsrecht vereinbart.

Wenn sich das Coaching dann als minderwertig herausstellt, stellt sich dann oftmals die Frage: Wie kann ich aus dem Vertrag heraus?

Ein Sachmangel ist oft schwer zu begründen, somit scheidet ein Rücktritt aus.

Es hängt dann an der Frage, ob der Widerrufsverzicht zulässig ist. Hier gibt es oft Angriffsmöglichkeiten, denn die Rechtsprechung ist hier sehr restriktiv, d.h. verbraucherfreundlich.

Oftmals liegt ein Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 2 EGBGB, § 356 Abs. 5 BGB vor. 

Ist die Informationserteilung über den Verlust des Widerrufsrechts ebenso wie die vom Nutzer eingeholte Erklärung über die Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist unmittelbar mit der Erklärung über den Abschluss des Erwerbsvorgangs verknüpft, ist dies unzulässig. 

Die Äußerung von Zustimmung und Kenntnisnahme mittels eines bereits als Voreinstellung angekreuzten Kästchens oder durch Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht geeignet, die Anforderungenan die Informationspflichten zu erfüllen.

Mangels wirksam vereinbartem Widerrufsverzicht liegt in diesem Fall das Widerrufsrecht weiter vor. 

Nach unserer Erfahrung bestehen hier gute Erfolgsaussichten, den Widerruf durchzusetzen. Gerne beraten wir auch Sie über die Erfolgschancen eines Widerrufs. 


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