Wie "geht" Scheidung?

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Die Ehe ist am Ende. Das Ehepaar oder zumindest einer der Ehegatten will sich scheiden lassen. Doch wann und wo kann man sich eigentlich scheiden lassen und wie läuft so eine Ehescheidung überhaupt ab?

1. Wer kann die Scheidung einreichen?

Derjenige, der sich scheiden lassen will, kann die Scheidung einreichen. Dazu benötigt er jedoch die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin, der/die den Antrag bei dem zuständigen Familiengericht einreicht. Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung zu und gibt es keinerlei Unstimmigkeiten, so muss sich der andere Partner nicht zwangsläufig ebenfalls von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten lassen.

2. Zu welchem Zeitpunkt kann die Scheidung eingereicht werden?

Die Scheidung kann man einreichen, wenn die Ehe gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Eheleute getrennt sind, allerdings ist es notwendig, dass die Trennung bereits seit einem Jahr vollzogen ist. Man spricht dann von dem sogenannten Trennungsjahr. Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen ist eine kürzere Trennungszeit möglich. Das Trennungsjahr soll dazu dienen, dass sich die ehemaligen Partner darüber klarwerden, dass die Ehe derart zerrüttet ist, dass man sie nicht mehr fortführen will.

3. Kann man trotz des Trennungsjahrs im gleichen Haus leben?

Grundsätzlich erforderlich ist die Trennung von Tisch und Bett, das bedeutet, dass die Eheleute nicht mehr miteinander leben, also keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, nicht mehr am Leben des anderen teilnehmen etc. Leben aber beispielsweise die getrenntlebenden Eheleute weiterhin in einem gemeinsamen Haus oder einer großen Wohnung, in der man sich durchaus aus dem Weg gehen und nebeneinander statt miteinander leben kann, so ist es auch möglich, das Trennungsjahr im gleichen Haus bzw. derselben Wohnung zu vollziehen. Problemlos ist dies insbesondere dann möglich, wenn eine einvernehmliche Trennung zwischen den Beteiligten stattgefunden hat. Etwas anderes und komplizierter ist es nur dann, wenn ein Ehepartner an der Ehe festhält, während der andere mit dem Thema durch ist. Insbesondere, weil nämlich dann bei einer Scheidung versucht werden wird, den Trennungszeitpunkt nach hinten zu verschieben durch die Argumentation, dass man ja weiterhin zusammengelebt habe. Dem weicht man am besten dadurch aus, dass man sich auch räumlich trennt, sodass Zweifel nicht bestehen können.

4. Wie läuft eine Scheidung ab?

Der Verfahrensbevollmächtigte (also der Anwalt) desjenigen, der die Scheidung einreichen will, stellt den entsprechenden Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Das Gericht vergibt sodann ein Aktenzeichen und stellt zusammen mit Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen ehemaligen Partner den Scheidungsantrag nebst Unterlagen zu. Sodann ist die Ehescheidung rechtshängig. Mit der Übermittlung der Unterlagen setzt das Familiengericht dem Ehepartner eine gewisse Frist, innerhalb derer sich der andere Teil zu der Scheidung äußern kann, aber nicht muss.

5. Was ist ein Versorgungsausgleich?

Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die Rentenansprüche, die das Ehepaar während der gesamten Ehezeit angesammelt hat, zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Dies wird unmittelbar vom Gericht veranlasst, wenn die Ehezeit länger als 3 Jahre bestanden hat. War sie von kürzerer Zeit, so muss der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs von einer Partei gestellt werden. Um die Berechnung der Rentenanwartschaften der ehemaligen Ehepartner durchführen zu können, erhält jeder die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die von den Beteiligten ausgefüllt werden müssen und dann durch das Gericht den Rentenversicherungen ausgefüllt übermittelt werden. Die Rentenversicherungen führen dann Berechnungen durch, schicken diese zurück an das Familiengericht und dieses gibt dann die Unterlagen zur Überprüfung dem anderen Ehepartner. Sind die Angaben richtig und vollständig, kann dann der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Die Einholung der Auskunft der Rententräger dauert in etwa 2-4 Monate.

6. Berechnet das Gericht auch einen etwaigen Unterhaltsanspruch?

Von sich aus führt das Gericht nur den Versorgungsausgleich durch und diesen auch nur dann, wenn die Ehe länger als 3 Jahre bestanden hat. Alles andere, wie etwa wer welchen Hausrat bekommt, welcher ehemalige Partner in der Wohnung weiterleben darf, oder ob beispielsweise ein ehemaliger Partner gegenüber dem Anderen einen Unterhaltsanspruch besitzt, entscheidet das Gericht nur auf Antrag.

7. Wie läuft der Termin der Scheidung bei Gericht ab?

Wenn die Formalien geklärt sind, also der Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, dann beraumt das Gericht von sich aus einen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin werden die ehemaligen Partner geladen. Dieser Termin ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dem Termin werden dann die ehemaligen Partner nacheinander befragt, wann die Trennung stattgefunden hat und ob die Ehe geschieden werden soll. Die Frage nach dem Trennungszeitpunkt ist insofern relevant, als so geprüft werden kann, ob das Trennungsjahr eingehalten worden ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Ehe geschieden. Die Ehescheidung erfolgt durch einen sogenannten Beschluss.

8. Ab wann ist die Ehe wirksam geschieden?

Die Ehescheidung ist erst dann wirksam, wenn sie rechtskräftig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsmittelfrist von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses abgelaufen ist.

9. Wie lange dauert eine Ehescheidung?

Der Gerichtstermin, in dem der Beschluss erfolgt, dauert dann, wenn im Vorfeld alles geklärt wurde, nur etwa 10 Minuten. Wie lange das gesamte Scheidungsverfahren dauert, hängt von verschiedenen unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel davon, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung – dann kann eine Scheidung teilweise schon innerhalb eines halben Jahres erfolgen – handelt, oder nicht, und ob Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich etc. im Verfahren durchgeführt werden, oder eben nicht. Sollte dies nämlich der Fall sein, so kann sich eine Scheidung über Jahre hinauszögern. Möchte man dann aber doch die Scheidung irgendwie beschleunigen, so ist es immer noch möglich, auch in diesem Verfahren beispielsweise die Unterhaltsregelung von dem Ehescheidungsverfahren abzutrennen, so dass die Ehescheidung beschleunigt wird.

10. Was kostet eine Scheidung?

Zunächst ist zwischen den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren zu differenzieren. Während die Gerichtskosten meist zwischen den Parteien geteilt werden, trägt jede Partei die entsprechenden Gebühren seines Anwalts bzw. seiner Anwältin selbst. Beide Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert, den das Gericht im Scheidungstermin festsetzt. Dieser sogenannte Streitwert ist von dem Einkommen der Parteien abhängig. Verfügt eine oder beide Parteien nicht über entsprechende finanzielle Mittel, kann sich eine Scheidung also quasi nicht leisten, so kann man beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, können die Kosten und Gebühren entweder in Raten zurückgezahlt werden, oder müssen gegebenenfalls sogar gar nicht der Staatskasse erstatten werden.

11. Kann man die Kosten einer Ehescheidung von der Steuer absetzen?

Nein, dies ist (wohl) nicht (mehr) zulässig.

Lassen Sie sich im Falle einer Scheidung unbedingt beraten, unabhängig davon, ob zwischen ihnen und ihrem ehemaligen Partner über alles Einigkeit besteht.


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