Wie lange ist ein Modelagentur-Vertrag wirksam? [Update: 18.5.24]

  • 2 Minuten Lesezeit

Um was geht es?

Viele Fotomodelle sind „exklusiv“ an eine Agentur gebunden – manche wollen es, weil sie meinen, dann mehr und bessere Aufträge zu bekommen, andere bereuen es, weil die Agentur nicht hält, was sie versprach. 

Der aktuelle Fall:

Das OLG Celle (Urteil vom 1. April 2021, Az. 13 U 10/20) hat jetzt entschieden, dass ein Agenturvertrag mit langjähriger Bindung des Models an die Agentur unwirksam sein kann – hier waren es 5 Jahre mit Verlängerungsklausel.Ein 18-jähriges Fotomodell hatte einen sog.  Agenturvertrag abgeschlossen. Hiernach sollte die Agentur sich um die Förderung der Karriere des Models kümmern und hierfür 25 % aller Einnahmen erhalten. Der Agenturvertrag war auf fünf Jahre befristet und sollte sich anschließend um jeweils zwei Jahre verlängern, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Model kündigte den Vertrag nach einer Laufzeit von rund sechs Jahren. Das passte der Agentur aber nicht. Die Agentur klage und verlor beim Landgericht Lüneburg. Die Agentur verfolgte daraufhin ihr Anliegen beim Oberlandesgericht weiter.  

Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts

Aus der Pressemitteilung des Gerichts (gekürzt):

Nach § 627 BGB kann ein Dienstvertrag...auch ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er auf einer besonderen Vertrauensstellung beruht und Dienste „höherer Art“ zum Inhalt hat. Diese Regelung erfasst etwa Dienstleistungen von Ärzten...aber auch von Künstleragenturen. In dem vorliegenden Fall hatten die Parteien diese Regelung zwar… ausgeschlossen. Dieser Ausschluss war aber unwirksam, weil er in vorformulierten Vertragsbedingungen der Agentur enthalten war und das Model durch die langen Laufzeiten unangemessen benachteiligte. Die langfristige Förderung der Karriere von Künstlern könne es zwar rechtfertigen, die Kündigungsmöglichkeit für einen gewissen Zeitraum auszuschließen, weil sich Anfangsinvestitionen erst mit fortschreitender Karriereentwicklung rentierten. Sollten die Leistungen der Agentur aber nicht den Erwartungen des Models entsprechen, hätte dieses über einen langen Zeitraum faktisch keine Möglichkeit, die Agentur zu wechseln. Dies wog nach Auffassung des Senats umso schwerer, als gerade der Markt für Models mit zunehmendem Alter enger wird.

Stellungnahme

Das Gericht hat Recht. Man muss aber genau schauen, um was für einen Vertrag es geht. Ein „guter“ Agenturvertrag darf solche Regeln enthalten, vor allem, wenn Karriereförderung enthalten ist und auch geleistet wird. Denn diese Karriereförderung ist nicht lohnenswert für die Agentur, wenn der Künstler oder das Model mal eben kündigen können und die Agentur nicht mehr am – mit erarbeiteten – Erfolg verdient. Modelagenturen, die „nur“ Aufträge vermitteln, können nicht ohne weiters lange exklusive Laufzeiten vereinbaren, zumal das Model dann abhängig wäre von der Aktivität der Agentur, die ja auch bei „Null“ liegen kann. 

Wir beraten bundesweit, auch telefonisch, ggf. per Mail.

Dr. Daniel Kötz ist seit über 20 Jahren für Modelle und Agenturen beratend und prozessführend tätig. Schreiben Sie uns!

Foto von Jens Brüggemann

Dr. Daniel Kötz ist Autor zweier Fachbücher zum Thema Urheberrehct für Fotografen und Recht für Models. Sein Kanzleisitz ist Düsseldorf; er ist bundesweit für seine Mandanten tätig. 


Foto(s): Jens Brüggemann

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