Wie Sie sich bei überteuerten Restschuldversicherungen wehren können

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Zahlreiche Restschuldversicherungen sind nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe überteuert. Dies hat die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin daher nicht einschreitet, wundert Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Würden 85 Prozent bei Anlageprodukten für Kosten und Provisionen verwendet und dies der BaFin bekannt werden, wäre die Aufsichtsbehörde wahrscheinlich schon längst eingeschritten und hätte den Laden geschlossen. Die Aufsichtsbehörde scheint auf einem Auge blind zu sein oder bewusst wegzusehen, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.

PLUSMINUS berichtete über das Thema Restschuldversicherungen 

Am 14.08.2019 berichtet die Sendung Plusminus im ARD über Probleme mit Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung genannt. Aufgrund der oft hohen Provisionen und Kosten stehen bei Restschuldversicherungen dem Preis oft kaum eine entsprechende Leistung gegenüber, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. 

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Verbraucher oft nicht direkter Vertragspartner der Versicherung sind, sondern nur versicherte Personen. Entsprechend sind ihre Rechte eingeschränkt und sie wissen oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.

Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war (Daumenregel: mehr als 1.000 Euro), der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Folgende Fälle sind typisch:

  • Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Der Verbraucher erstickt faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Irgendwann kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
  • Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung. Er kann sich das Geld für die Restschuldversicherung zuzüglich Zinsen zurückholen, wenn diese sittenwidrig überteuert war.
  • Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen, weil ein Ausschlussgrund gegeben sei.

Verbraucher sollten dies nicht einfach hinnehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden, der in dem Bereich Erfahrung hat. 

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Verbraucher

Teilweise können Verbraucher erreichen, dass die Versicherung zahlen muss oder die Bank die bestehenden Restschulden reduziert, manchmal bedeutet das sogar, dass man dadurch schuldenfrei ist.

Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:

  • Einem Verbraucher wurden bei ständiger Umschuldung immer wieder Restschuldversicherungen mitverkauft. Zuletzt wurde dem Verbraucher eine Restschuldversicherung von ca. 18.000 Euro verkauft. Der Verbraucher verklagt nun die TARGOBANK AG mit Hilfe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte wegen der Kettenkrediten mit Restschuldversicherungen beim Landgericht Lüneburg, Az. 10 O 146/19. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen (Stand: 14.08.2019).
  • Die Targobank verklagte eine Verbraucherin auf ca. 23.000 Euro. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hielt die Kettenkredite mit Restschuldversicherungen für überteuert, rechnete mit eigenen Ansprüchen der Verbraucherin gegen die Bank auf und berief sich auf Verjährung. Das von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe erstrittene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, wies die Ansprüche der Targobank zurück. Das Urteil ist rechtskräftig, die Verbraucherin seitdem schuldenfrei.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut zahlreiche Fälle betroffener Verbraucher bei Ratenkrediten und Restschuldversicherungen. Nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte fallen vor allem die Targobank, die Santander Consumer Bank, die Commerzbank und die Teambank beim Verkauf von Restschuldversicherungen auf.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten auf Kundenseite für Verbraucher und Unternehmer tätig.

 


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