Wildunfall – das richtige Verhalten

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Laut der Versicherungswirtschaft finden im April und Mai die meisten Wildunfälle statt. Wichtig ist die Beweisbarkeit. Weichen Sie nicht aus, wenn Sie ein Wildtier auf der Straße sehen und eine Kollision unvermeidbar ist. Wenn Sie im Straßengraben landen oder mit einem Baum kollidieren, können Sie ggf. nicht nachweisen, daß es sich eigentlich um einen Wildunfall gehandelt hat.

Runter vom Gas, abblenden und hupen.

Wenn Sie Wildtiere auf der Straße sehen, rechnen Sie mit weiteren. Verlangsamen Sie die Geschwindigkeit. Blenden sie ab und hupen Sie. Wenn Sie ausweichen und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstoßen, tragen Sie regelmäßig die Hauptschuld. Die Gerichte sehen regelmäßig die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier als zumutbar an. Dies ist jedoch auch abhängig von Größe und Gewicht des Tieres. Ein Kleintier (Kaninchen oder Fuchs) sollte überfahren werden. Hier muß die Kaskoversicherung ggf. nicht zahlen. Bei Großtieren wie Wildschweinen oder Hirschen sieht die Angelegenheit anders aus (BGH, AZ: IV ZR 276/02).

Verhalten nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Nach einer Kollision verhalten Sie sich grundsätzlich wie bei einem normalen Unfall. Verständigen Sie jedoch stets die Polizei. Machen Sie Fotos. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Jagdpächters oder Försters. Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Verhalten gegenüber Ihrer Kaskoversicherung.

Melden sie den Schaden „unverzüglich“. Dies ist ein Rechtsbegriff, der bedeutet, daß etwas ohne schuldhaftes Zögern geschehen muß, also sofort. Am besten ist es, Sie rufen nach dem Anruf bei der Polizei Ihre Versicherung an Ort und Stelle an. Führen Sie dazu stets Ihre Versicherungsdaten mit. Versicherungen können ggf. eine Regulierung verweigern, wenn sie ein oder zwei Tage warten. Beachten Sie in der Kaskoversicherung Ihre Schadensminderungspflichten.

Anwaltliche Vertretung.

Die Erfahrung zeigt, daß Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Besonders heikel wird es bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten. Hier sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, denn dies hat regelmäßig Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie einen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Anhörungsbogen erhalten, äußern Sie sich erst nach Rücksprache über Ihren Rechtsanwalt nach Akteneinsicht.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg, Wolfratshausen

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.



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