Wir lieben uns – wozu dann ein Ehevertrag?

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Entschließen sich Paare zu heiraten, hängt der Himmel voller Geigen. In dieser Situation ist die Frage nach einem Ehevertrag unromantisch und stellt die Beziehung bereits vor der Hochzeit auf die Probe. Hiervon sollten sich Paare jedoch nicht verunsichern lassen.

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag alles regeln, was Sie und Ihr Partner möchten. Hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen zum Güterstand. Wird kein Ehevertrag geschlossen, gilt die Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird dabei sämtlicher Vermögenszuwachs während der Ehe hälftig geteilt. Ein Ehevertrag kann hier insbesondere für Unternehmer sinnvoll sein, bietet er doch die Möglichkeit, einen Wertzuwachs des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich auszuschließen. Wollen die Partner im Fall einer Scheidung überhaupt keinen Ausgleich des Zugewinns, müssen sie Gütertrennung vereinbaren.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei einer Scheidung auch die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt werden (sog. Versorgungsausgleich). Dies kann zu ungerechten Ergebnissen führen, etwa wenn ein Ehegatte selbstständig ist und keine eigene Altersvorsorge betreibt.

Nach der Ehe bestehen gesetzliche Unterhaltsansprüche, wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen, beispielsweise wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder. In der Regel müssen sich Geschiedene aber spätestens ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes wieder einen Job suchen. Auch hier kann ein Ehevertrag Sicherheit bieten. Die Partner können festhalten, dass einem Ehegatten darüber hinaus Unterhalt zusteht, damit er sich noch länger persönlich um die Kinderbetreuung kümmern kann. Auf der anderen Seite kann der Unterhaltsanspruch durch Vertrag auch befristet oder der Höhe nach begrenzt werden.

Wichtig ist stets, dass die Regelungen nicht nur zulasten eines Partners gehen. Andernfalls kann ein Ehevertrag auch unwirksam sein. Gerade bei Eheverträgen, die einen Verzicht auf alle gesetzlichen Ansprüche enthalten, ist daher Vorsicht geboten. Damit der Ehevertrag wirksam ist, muss er notariell beurkundet werden. Es empfiehlt sich, sich hierzu vorab anwaltlich beraten zu lassen.


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