Yelp | Löschen von negativen Yelp Bewertungen

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Die Yelp-Sterne-Bewertungen von Firmen erscheinen in der Google-Trefferliste oft ganz oben und haben damit einen massiven Einfluss auf die Kaufentscheidung der Internetnutzer. Viele Sterne können umsatzfördernd sein und wenige Sterne können einen erheblichen Umsatzrückgang für das Unternehmen bedeuten. Yelp sortiert die Bewertungen nämlich nach eigenem System in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ und entscheidet mit, wie viele Sterne bei der Gesamt-Bewertung bei Google angezeigt werden. Nicht selten werden alle positiven Bewertungen „nicht empfohlen“ und lediglich negative (1-Sterne) Bewertungen empfohlen mit dem Ergebnis, dass sich trotz vieler Sterne eine sehr schlechte Gesamtbewertung ergibt. Was kann man hiergegen tun?

Yelp-Bewertung bei Google schlecht – Was tun?

Nachdem das LG Hamburg zunächst einen Rechtsverstoß in der geschilderten Bewertungspraxis von Yelp gesehen hatte, wurden die gegen Yelp ergangenen und im Internet kursierenden einstweiligen Verfügungen aufgehoben. Das LG Hamburg hält nach einer ausführlichen Darlegung seitens von Yelp die Einteilung der Bewertungen in „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ für rechtens. Auch das LG Berlin hält das Yelp-System für zulässig.

Es macht somit wenig Sinn, gegen die eigenmächtig vorgenommene Kategorisierung der Bewertungen vorzugehen. Dies kostet lediglich viel Geld und wird nichts bringen.

Gezielt gegen negative Yelp-Bewertungen vorgehen

Da Unternehmen nicht verhindern können, dass sie auf Bewertungsportalen wie Yelp bewertet werden, erscheint das Vorgehen gegen einzelne negative Bewertungen aus Yelp erfolgversprechend. Behauptet der Verfasser einer Yelp-Bewertung nämlich falsche Tatsachen über das Unternehmen, so muss Yelp die Bewertung löschen. Dasselbe gilt für Schmähkritik, die ohne sachliche Anknüpfung lediglich dazu dient, das Unternehmen zu denunzieren.

In diesen Rufmord-Fällen verletzt die schlechte Bewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Unternehmens, weshalb dem Unternehmen ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch gegen Yelp zustehen könnte.

Schlechte Yelp-Bewertung löschen – Was tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung im Vorgehen gegen Bewertungsportale und berät Sie gerne, ob Sie Ihre schlechte oder negative Yelp-Bewertung löschen lassen können. Hier kommt es maßgeblich auf die juristische Einordnung der Bewertung als zulässig oder rechtswidrig an.

Gerne können Sie mich unter Telefon 07171 – 18 68 66 von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (England).


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