Zu schwer? Hymer Wohnmobile unter Verdacht

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Als hätte man mit dem Abgasskandal nicht schon genug Ärger: Der Wohnmobil-Hersteller Hymer muss sich dem Verdacht stellen, bei den Gewichtsangaben ihrer Fahrzeuge falsche Angaben gemacht zu haben. Gerade bei Wohnmobilen sind die Gewichtsangaben sehr wichtig, denn Autos die unbeladen weit unter dem zulässigen Gesamtgewicht bleiben, können optimaler zugeladen werden. 

Zulässiges Gesamtgewicht

Die Höhe der Zuladung ist für viele Käufer wichtiger Teil der Kaufentscheidung. Ende Januar 2022 wurden die Geschäftsräume am Hymer-Firmensitz in Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) durchsucht. Dies wurde von einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE geht es um den Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen. Es seien auch noch weitere Objekte vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchsucht worden. Weitere Details dazu wurden aber nicht bekannt.

Führerschein "B" reicht nicht aus

Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, dann hat das extreme Auswirkungen auf die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge, denn sogenannte 3,5 Tonner sind in Wohnmobil-Kreisen sehr beliebt. Viele Besitzer dürften überhaupt nicht im Besitz der Fahrerlaubnis zum Führen schwererer Fahrzeuge haben. Mit der aktuellen Führerscheinklasse "B" dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm gefahren werden. Lediglich ältere Führerscheinbesitzer der Klasse 3 dürfen Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen führen. Wohnmobile, die große Wasser- und Gas-Vorräte mit sich führen und auch große Wassertanks für die Entsorgung vorhalten, kommen sehr schnell über die 3,5 Tonnen-Grenze. Um hier mehr Puffer vorhalten zu können, wird das Eigengewicht des Fahrzeugs so niedrig wie möglich gehalten - notfalls wird geschummelt.

Rein rechnerisch müssen Zweifel aufkommen, denn mit vollen Tanks hat ein "urlaubsreifes Wohnmobil" 500 - 600 Kilogramm Zuladungsbedarf. Heißt: Das Wohnmobil muss deutlich unter 2800 Kg Eigengewicht liegen. Probleme tauchen dann auf, wenn z.B. schwere E-Bike verladen werden

Rechtsanwalt Heitmann vom Schadenersatz-Experten www.rechtsmeister.de: "Mit falschen Gewichtsangaben erlischt nicht nur die Zulassungsgenehmigung der Fahrzeuge, der Fahrer machen sich auch strafbar, da er ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist!"

Bei neueren Fahrzeugen bestehen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich und auch der Anspruch auf Schadenersatz ist realistisch.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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