Zur Nutzung fremder Bilder bei eBay

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Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines fremden Bildes im Rahmen einer eBay-Auktion beauftragt. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Hintergrund

Auktionsseiten wie z.B. eBay ermöglichen es ihren Nutzern, angebotene Ware auch mit Bildern zu versehen. Viele Nutzer greifen hierbei auf solche Fotos zurück, die nicht selbst gefertigt worden sind, sondern die z.B. mit der Google-Bildersuche gefunden worden sind. Schließlich ist dies oft nicht nur einfacher, sondern in vielen Fällen sind solche Bilder dann auch besser weil professionell angefertigt. Allerdings: Bilder werden nach dem Urheberrechtsgesetz – entweder als Lichtbildwerk oder Lichtbild – geschützt. Dementsprechend droht bei unerlaubter Nutzung fremder Fotos immer, dass der Rechteinhaber Ansprüche geltend macht, zum Beispiel in Form einer Abmahnung.

Abmahnung im Urheberrecht

Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Urheberrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Abmahnungen im Urheberrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Betroffene ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Zahlungsanspruch, der neben dem Unterlassungsanspruch erhoben wird, ist dagegen nur ein Teilproblem. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: Es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten

Nach Erhalt einer Abmahnung helfe ich Ihnen gerne weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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