Zwangsversteigerung abwenden ⚠️ was müssen betroffene Immobilieneigentümer wissen?

  • 4 Minuten Lesezeit

Eine Zwangsversteigerung ist mit das Schlimmste, das einem Immobilienbesitzer passieren kann. Daher ist es allzu verständlich, dass nahezu alle Eigentümer darum bemüht sind, die Zwangsversteigerung zu verhindern.

In unserem Beitrag erläutern wir, wie es zu einer Zwangsversteigerung kommt und wie sich der Ablauf gestaltet. Ferner gehen wir ausführlich darauf ein, wie Sie eine Zwangsversteigerung verhindern können und auf welche Art Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt dabei helfen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu einer Zwangsversteigerung kommt es insbesondere dann, wenn Sie als Kreditnehmer Ihre Raten für das Immobiliendarlehen nicht mehr zahlen können

  • Möchten Sie die Zwangsversteigerung Ihres Hauses verhindern, ist ein Antrag nach § 30a ZVG dringend empfehlenswert

  • Voraussetzung für die Annahme des Antrages ist die Schutzwürdigkeit des Schuldners

  • Gute Chancen auf das Verhindern der Zwangsversteigerung haben Sie nur, wenn die Gläubiger dadurch nicht unverhältnismäßig stark benachteiligt werden

Was sind Gründe für eine Zwangsversteigerung?

Die Folge der Gründe für eine Zwangsversteigerung ist meistens, dass Sie als Kreditnehmer Ihre Raten nicht mehr zahlen können. Das wiederum hat in der Praxis mehrere Ursachen, wie zum Beispiel: 

  • Scheidung und Trennung

  • Arbeitslosigkeit

  • Krankheit oder Berufsunfähigkeit

  • Tod eines nahen Angehörigen

All diese Gründe können dazu führen, dass Sie die gewohnten Kreditraten nicht mehr zahlen können. Dann bleibt der Bank oft nichts anderes übrig, als eine Zwangsversteigerung vornehmen zu lassen

Wie läuft die Zwangsversteigerung ab?

Das Amtsgericht legt den Termin fest, an dem die Zwangsversteigerung stattfinden wird. Diese läuft in folgenden vier Phasen ab: 

  1. Eröffnung der Versteigerung

  2. Interessenten geben ihr Gebot ab

  3. Über einen Zuschlag wird verhandelt

  4. Aufteilung des Erlöses beim Verteilungstermin

Bei der Eröffnung der Zwangsversteigerung findet zunächst das Zusammentragen relevanter Infos zum Objekt statt. Darüber hinaus wird ein Mindestgebot festgelegt. Nach dem Gebot hat der Gläubiger noch die Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Höchstgebot lediglich unterhalb von 70 Prozent des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie liegt.

Welche Folgen hat eine Zwangsversteigerung?

Dass die meisten Eigentümer die Zwangsvollstreckung für ihr Haus abwenden möchten, hat gute Gründe. Eine Folge ist nämlich normalerweise, dass Sie anschließend Ihre Immobilie verlieren und nicht mehr darin wohnen können. Nach der Zwangsversteigerung wird der Erlös dem Gläubiger, normalerweise der Bank, gutgeschrieben.

Sie als ehemaliger Eigentümer des Objektes erhalten eventuell einen Anteil am Erlös. Das ist unter der Voraussetzung der Fall, dass der Gesamterlös höher als Ihre Schulden nebst Notargebühren sind. Bereits mit dem Zuschlag innerhalb der Zwangsversteigerung verlieren Sie das Eigentumsrecht am Objekt. 

Wie kann ich eine Zwangsversteigerung verhindern?

Wenn Sie eine Zwangsversteigerung verhindern möchten, müssen Sie einen Einstellungsantrag stellen. Dieser basiert auf § 30a ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen Sie den Antrag einreichen können: 

  1. Beginn des Versteigerungsverfahrens

  2. Beitritt neuer Gläubiger ins Verfahren 

Wichtig ist, dass Sie spätestens 14 Tage nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses gegen das Zwangsversteigerungsverfahren widersprechen müssen. Häufig wird das Verfahren (vorläufig) eingestellt, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie die Forderung der Bank erfüllen können.

Wie wende ich die Zwangsversteigerung nach § 30a ZVG ab?

Falls Sie die anberaumte Zwangsversteigerung auf Grundlage des § 30a ZVG abwenden möchten, müssen für eine erfolgreiche Abwehr folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie haben einen Antrag gestellt

  • Es kann angenommen werden, dass Sie die Forderungen des Gläubigers auch ohne Zwangsversteigerung erfüllen können

  • Schutzwürdigkeit des Schuldners muss existieren

  • Aussetzen der Zwangsversteigerung ist für Gläubiger zumutbar

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, muss - möglichst nachweislich - eine Vermutung bestehen, dass Sie die Forderungen ohne Zwangsversteigerung erfüllen können. Das ist insbesondere der Fall, sollte sich Ihre finanzielle Lage in den vergangenen Monaten (deutlich) zum Positiven verändert haben.

Von einer Schutzwürdigkeit des Schuldners gehen die Gerichte in der Regel dann aus, wenn eine Zahlungsunfähigkeit besteht und diese bestimmte Ursachen hat. Dazu gehören insbesondere Erkrankungen, Todesfall in der Familie sowie Arbeitslosigkeit (nicht selbst verschuldet). 

Als vierte Voraussetzung muss erfüllt sein, dass die Aussetzung der Zwangsversteigerung für den Gläubiger zumutbar sein muss. Nicht der Fall wäre das zum Beispiel, sollten Gläubiger selbst dringende Verpflichtungen haben. 

Was bedeutet Aussetzen der Zwangsversteigerung?

Sollte Ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens stattgegeben werden, wird dieses aufgehoben. Allerdings heißt das nicht, dass eine komplette Einstellung des Verfahrens erfolgt. Vielmehr ist ein vorläufiges Aussetzen gemeint, und zwar für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten. 

Sollten Sie als Schuldner Ihre Forderungen innerhalb dieser Periode doch nicht begleichen, lebt das Zwangsversteigerungsverfahren faktisch wieder auf. Dann wird es sehr schwer, die Zwangsversteigerung rückgängig zu machen

Wann bestehen gute Chancen auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens?

Das Stellen eines Antrages vorausgesetzt, bestehen insbesondere unter den folgenden Voraussetzungen gute Chancen, dass das Zwangsversteigerungsverfahren eingestellt wird:

  • Sie einige sich als Schuldner mit der Bank

  • Sie können die gesamte Forderung begleichen

  • (Andere) Bank gibt Ihnen einen neuen Immobilienkredit zur Umschuldung

Telefonisches Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren

Droht Ihnen die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie? In dem Fall sollten Sie sich an eine kompetente Anwaltskanzlei wie CDR-Legal wenden. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei gibt Ihnen im ersten Schritt Ratschläge, was Sie unternehmen können, um die Zwangsversteigerung möglichst abzuwenden. 

Zu diesem Zweck bietet CDR-Legal Ihnen ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch an. In dem Zusammenhang stellt die Anwaltskanzlei auf Ihren Wunsch hin zum Beispiel den Antrag auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 30a ZVG. Alle eventuell notwendigen, weiteren Schritte bespricht die Anwaltskanzlei mit Ihnen.

Foto(s): 73644023 © Marco2811, https://stock.adobe.com/


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