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Bewertungen

MD

von M. D. am 23.01.2024 um 14:20 Uhr

So muss es sein!
Erbrecht
Im ersten Gespräch mit Herrn Meyer habe ich sofort gemerkt, dass ich es mit einem erfahrenen Profi zu tun habe. Der von mir geschilderte Sachverhalt und die Aufgabenstellung waren ihm erkennbar geläufig und er gab mir Hinweise, die mich wirklich weiter gebracht haben. Dank seiner Erfahrung konnte er mir auch die aktuell an den Gerichten vorherrschenden Tendenzen und Anforderungen schildern. Und: das gesamte Gespräch ist gut verlaufen, ich habe mich gerne mit Herrn Meyer unterhalten.
PJ

von P. J. am 02.09.2023 um 15:27 Uhr

Fachanwalt Erbrecht mit auffällig schneller Auffassungsgabe
Erbrecht
In Sachen Nacherbschaft und im Vorfeld der maßgeblichen Besprechung mit der Testamentvollstreckung, absolvierte ich eine Erstberatung bei Herrn RA Stephan F. Meyer . Terminvereinbarung war erfreulich zeitnah, unkompliziert und die Kanzlei leicht erreichbar . Herr Meyer erwies sich in Sachen Erbrecht als sehr erfahrener, fachlich sehr kompetent mit auffälig schneller Ausffassungsgabe für Details (gerade angesichts der Komplexität des Falles ) . RA Meyer ermuntert nicht zu Auseinandersetzungen, die das vorliegende Testament sachlich nicht hergibt. Ich bin sehr zufrieden, ich fühlte mich wohl und empfehle Herrn RA Meyer unumwunden weiter .
MM

von M. M. am 05.04.2023 um 16:02 Uhr

Exzellente Beratung und Betreuung
Erbrecht
Herr RA Stephan Meyer hat mich hervorragend beraten!
Er und seine Mitarbeiter sind liebenswürdig, zugewandt, strukturiert und fachlich sehr kompetent.
Ich empfehle seine Kanzlei sehr herzlich weiter!
Martina Müller-Gastell
MS

von M. S. am 22.01.2023 um 09:51 Uhr

Erb Angelegenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Herrn Stefan Mayer suchte ich für ein Beratungsgespräch wegen eines für mich verworrenem Testamentes auf, in dem es um ein Vor und Nacherbe Recht ging.
Herr Mayers allumfassendes Wissen in Erb Angelegenheiten verhalf mir die Sachlage besser zu verstehen.
Sein Verständnis für meine Situation war äußerst einfühlsam und er war sehr bemüht eine Lösung zu suchen.


CC

von C. C. am 14.06.2022 um 10:56 Uhr

Geltend machen von Pflichtteilsansprüchen
Erbrecht
Herr Stephan Meyer und sein komplettes Team sind uneingeschränkt zu empfehlen.
Als Laie auf dem Gebiet wird man außergewöhnlich gut beraten, perfekt Unterstützt und immer sehr zeitnah informiert. So als hätte man ein Rundum sorglos Paket gebucht.
Ein extrem begabter und erfahrener Anwalt mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ich würde seine Hilfe jederzeit wieder in Anspruch nehmen und kann Ihn auch für komplexe Gegebenheiten nur wärmstens empfehlen.
SH

von S. H. am 08.07.2020 um 16:22 Uhr

Erbauseinandersetzung
Erbrecht
sehr lösungsorientierte Herangehensweise und schnelles Handeln. Auseinandersetzung konnte zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden.
AT

von A. T. am 02.04.2019 um 21:59 Uhr

Erfolgreiche Vertretung bei Erbstreitigkeit
Erbrecht
Herr RA Meyer hat mich in einer Erbsache vertreten. Da es sich um die Geltendmachung eines Pflichtteils handelte, war die Angelegenheit für mich sehr emotional. Herr RA Meyer hat mich mit sehr viel Fingerspitzengefühl beraten. Gleichzeitig war er mit viel Geschick und seiner Expertise der Gegenseite immer einen Schritt voraus.
DH

von D. H. am 22.03.2016 um 09:45 Uhr

RA Stephan Meyer
Erbrecht
Herr RA. Meyer hat mich kompetent und ausführlich bei der Verfassng meines Testamentes beraten und auf wichtige Details hingewiesen.
Auch bei möglichen Erbauseinandersetzungen würde ich jederzeit seine Hilfe in Anspruch nehmen
RA

von R. A. am 03.11.2015 um 10:35 Uhr

Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Herr Meyer hat für mich großartige Leistung in einer Erbauseinandersetzung erbracht.
Er hat mit Biß und Geschick meine Interessen durchgesetzt.
Ich bin sehr zufrieden und kann ihn sehr empfehlen!