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Rechtsanwalt

Dr. Rupprecht Rodenstock

Fachanwalt für

  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiete

  • Zivilrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
CH
von C. H. am 08.05.2023 um 16:09 Uhr
Beratung bei der Übernahme von Geschäftsanteilen
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

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Rechtsberatung ist Dienstleistung. Eine gut Ausbildung und die fachliche Qualifikation setzen Mandanten heute von ihrem Anwalt voraus - zu recht. Den Unterschied macht das persönliche Engagement und die Bereitschaft des Anwalts den einen Schritt weiter zu gehen. Ich gehe diesen extra Schritt gerne mit Ihnen ... und alle Schritte davor auch.


Ich berate Sie gerne in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht. Wir vertreten Start-Ups, mittelständische Unternehmen, dessen Geschäftsführer und Gesellschafter, aber auch Privatpersonen im allgemeinen Zivilrecht. 


Unsere Beratungs-Klassiker im Gesellschaftsrecht:

  • Gründungsvoraussetzungen der Gesellschaft,
  • Haftung der Gesellschafter,
  • Haftung der Geschäftsführer (in der Krise bei drohender Insolvenz),
  • Rechte und Pflichten des Gesellschafters (besonders bei Streit zwischen Gesellschaftern)
  • Kauf und Verkauf der Gesellschaft (Asset oder Share-Deal) auch im Rahmen einer Nachfolge.


Unsere Beratungs-Klassiker im Handelsrecht:

  • Errichtung/Auflösung der Kommanditgesellschaften, der oHG und der Stillen Gesellschaft,
  •  Provisionsansprüche, Abfindungsansprüche, Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen der Handelsvertreter und Handelsmakler
  • Haftungsübernahme des Käufers und
  • Nachhaftung des Verkäufers.

Wir prüfen für Sie, ob eine Haftungsbegrenzung des Käufers bzw. eines Firmenfortführers sinnvoll ist und setzen die Haftungsbegrenzungen um.


Start-Ups und Gründer

Hier geht es vor allem darum, junge Unternemer und Unternehmen zu beraten in:

  • die richtige Gesellschaft zu gründen oder in die gewollte Gesellschaftsform umzuwandeln,
  • wichtige Verträge zu prüfen und zu entwerfen, wie z.B. Joint-Venture Verträge,
  • die eigene Marke und das Geistige Eigentum zu schützen (Anmeldung von Marken u.ä.),
  • Beratung und Begleitung bei Finanzierungsrunden, Venture Capital,      
  • die Erstellung von Mitarbeiterbeteiligungen (Phantom Stocks etc.),
  • Gesellschaftervereinbarungen, z.B. zu Abfindungsregelungen
Dr. Rupprecht Rodenstock ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

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