Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Freundorfer
Rechtsanwältin

Sabine Freundorfer

Fachanwältin für

  • Familienrecht

Rechtsgebiet

  • Erbrecht
AF
von A. F. am 05.04.2022 um 10:06 Uhr
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Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwältin Sabine Freundorfer

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Freundorfer gehört der schon seit dem Jahr 1988 bestehenden Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen an und konzentriert sich als Fachanwältin für Familienganz ganz auf familienrechtliche Fragen sowie den angrenzenden erbrechtlichen Bereich. Sie bietet engagierte wie auch sachkundige Rechtsberatung und strebt mit ihren Mandanten eine vertrauensvolle sowie erfolgreiche Zusammenarbeit an.

Frau Freundorfer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit dem Jahr 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit dem gleichen Jahr darf sie sich auch Fachanwältin für Familienrecht nennen. Zwischen 1996 und 2011 war Rechtsanwältin Freundorfer zunächst in einer anderen Münchner Kanzlei in familienrechtlichen Belangen tätig, bis sie 2011 in die Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen eintrat.

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Freundorfer rund um Ehe, Partnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft umfassend zur Seite. Sie bietet Ihnen u. a. fundierte Hilfe bei sämtlichen Kindschaftssachen, egal ob es um Umgangsrechtsverfahren, Sorgerechtsverfahren, eine Vormundschaft oder Pflegschaft geht.

Rechtsanwältin Freundorfer vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, was beispielsweise den Unterhalt, die Regelung des Zugewinns oder die Vermögensauseinandersetzung bzw. Auseinandersetzung des Hausrats anbelangt, und ist Ihnen zudem bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs behilflich.

Darüber hinaus klärt sie in Ihrem Auftrag Rechtsfragen in Verbindung mit einer Wohnungszuweisung oder der Altersversorgung und bietet Ihnen versierte Unterstützung beim Aufsetzen von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie allen anderen familienrechtlichen Dokumenten.

Erbrecht

Den Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Freundorfer bildet das Erbrecht, wobei sie Ihnen u. a. bei der Nachlassplanung, wie beispielsweise bei der Errichtung eines persönlichen oder gemeinschaftlichen Testaments sowie bei der Erstellung eines Ehegattenerbvertrags hilft. Ziel dabei ist die Erarbeitung einer rechtssicheren individuellen Lösung für Ihre letztwillige Verfügung, wobei sie steuerliche Faktoren sowie Ihre persönliche familiäre Situation nicht aus den Augen verliert.

Daneben unterstützt Rechtsanwältin Freundorfer auch beim Aufsetzen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und vertritt Sie engagiert bei der Abwicklung des Nachlasses. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung geht.

Darüber hinaus setzt Rechtsanwältin Freundorfer ebenso Ihren bestehenden Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzung durch und berät umfassend rund um das Thema Erbenhaftung.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Sabine Freundorfer ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

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