Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
Rechtsanwalt

Dr. iur. Sebastian Sonnenberg

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht

Rechtsgebiete

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Verkehrsrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
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von T. W. am 24.03.2024 um 09:46 Uhr
Note 1+ für Dr. Sonnenberg
Erbrecht

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Auf der Suche nach einem erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt in Oldenburg bin ich bei rechtlichen Problemen für Sie da und erarbeite schnelle und sichere Lösungen für Sie. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. 

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das Rechtsreferendariat absolvierte ich in Berlin. Von der Universität Osnabrück wurde ich zum Doctor iuris promoviert.

Ich berate unsere Mandanten als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in sämtlichen erbrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden der Abgasskandal, das Vertragsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Mietrecht.

Erbrecht

Im Erbrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen.

Ich wurde vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Ich nehme fortlaufend an Fortbildungsveranstaltungen im Erbrecht teil und doziere auch selbst regelmäßig zu erbrechtlichen Themen.

Das Erbrecht umfasst zum einen die vorsorgende Beratung, vor allem in Bezug auf die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Zum anderen beinhaltet das Erbrecht streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

NACHLASSPLANUNG: TESTAMENT UND ERBVERTRAG

Bei der vorsorgenden erbrechtlichen Beratung berate ich Sie dazu, den eigenen Nachlass zu regeln, um möglichst spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es wird überprüft, ob die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn keine Verfügung von Todes wegen errichtet wird, Ihren Interessen entspricht. Oftmals zeigt die Beratung, dass Irrtümer bezüglich der gesetzlichen Erbfolge bestehen und dringender Handlungsbedarf gegeben ist, weil die eigenen Vorstellungen, wer bedacht werden soll, gerade nicht mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen. In diesem Fall berate ich Sie zu allen in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten eines eigenhändigen Testaments, eines öffentlichen Testaments oder eines Erbvertrags.

VORSORGEPLANUNG: VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG

Eine vorsorgende Beratung setzt allerdings nicht erst bei der Testamentsberatung an. Handlungsbedarf entsteht regelmäßig weitaus früher. Im Falle der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Gebrechlichkeit ist es entscheidend, Vorsorge getroffen zu haben. In einer Vorsorgevollmacht kann einer Vertrauensperson die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Mit einer Patientenverfügung kann zudem festgelegt werden, wie Sie bei eigener Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit von den Ärzten und dem Pflegepersonal medizinisch versorgt werden. Ich berate Sie gerne zu Fragen der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.

In Erbstreitigkeiten vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und, sofern erforderlich, auch gerichtlich.

PFLICHTTEILS- UND PFLICHTTEILSERGÄNZUNGSANSPRÜCHE

Im Rahmen von Streitigkeiten um den Pflichtteil sowie den Ergänzungspflichtteil erläutere ich Ihnen , wie Sie als Pflichtteilsberechtigter von dem oder den Erben Auskünfte in Bezug auf die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses erhalten, um Ihren Pflichtteil geltend machen zu können. Dabei werden auch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt, die zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen können. ich vertrete Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

AUSEINANDERSETZUNG VON ERBENGEMEINSCHAFTEN

Neben den Streitigkeiten um den Pflichtteil stellen die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften einen Großteil der erbrechtlichen Anwaltstätigkeit dar. Ziel einer Erbengemeinschaft ist es regelmäßig, die Erbengemeinschaft schnellstmöglich im Sinne aller beteiligten Miterben auseinanderzusetzen. Es müssen dann Regelungen bezüglich der möglichen Veräußerung einer Nachlassimmobilie oder hinsichtlich des hinterlassenen Bankvermögens, aber auch in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft getroffen werden. Ich setze Ihre Interessen bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft durch, auch unter Berücksichtigung von ausgleichungspflichtigen Vorempfängen, die andere Miterben möglicherweise bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben.

Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Oldenburg.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit halte ich regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen in Oldenburg und Umgebung. 

Versicherungsrecht

Im privaten Versicherungsrecht vertrete ich Ihre Interessen.

Zum Fachanwalt im Versicherungsrecht wurde ich vom Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Oldenburg ernannt. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein und nehme regelmäßig an Fortbildungen im Versicherungsrecht teil. Ich vertrete Versicherer aus verschiedenen Sparten des Versicherungsrechts, Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer, sodass ich das Versicherungsrecht aus den verschiedensten Blickwinkeln kenne.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von mir gehören das Recht der Personenversicherung (insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung, private Krankenversicherung), der Sachversicherung (unter anderem Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Kaskoversicherung) und der Haftpflichtversicherung (allgemeine Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung).

Bei allen Fragen rund um das private Versicherungsrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Oldenburg oder einen telefonischen Besprechungstermin.

Dr. iur. Sebastian Sonnenberg ist gelistet in Rechtsanwälte Oldenburg (Oldenburg) und Rechtsanwälte Deutschland.

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