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Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS)

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Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS) bietet Online-Rechtsberatung an.
NF
von N. F. am 11.04.2024 um 08:27 Uhr
Hervorragend
Arbeitsrecht

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Speker Nierhaus Stenzel 

Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS)

Öffentliches Dienstrecht 

Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung im Öffentlichen Dienst ist seit vielen Jahren eines der Hauptbetätigungsfelder unserer Kanzlei. Das Öffentliche Dienstrecht, also das Dienstrecht der Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, unterscheidet sich erheblich vom "normalen" Arbeitsrecht.  Neben den klassischen Fragen des Beamtenrechts helfen wir Ihnen zum Beispiel

  • bei Fragen der Entfristung von befristeten Anstellungsverträgen, speziell im Schul- und Hochschulbereich
  • bei Einstellungs-, Ausschreibungs- oder Bewerbungsverfahren (Konkurrentenschutzklagen)
  • bei Fragen bzw. Streitigkeiten im Bereich des TV-L oder TVöD
  • bei Eingruppierungsfragen, d.h. der Vergütung nach der zutreffenden Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der richtigen Stufenzuordnung
  • im Falle einer Abordnung, Versetzung oder Umsetzung
  • im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung) 
  • bei Arbeitszeugnissen
  • bei Fragen rund um Nebentätigkeiten

In den vorgenannten Themenbereichen berät und vertritt Rechtsanwalt Marc Stenzel auch Betriebs- und Personalräte.

Vertretung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften: 

Ein ganz besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt (dabei) seit Jahren auf dem Gebiet der Vertretung von Lehrkräften und Fachangestellten im pädagogisch-erzieherischen Bereich. Betroffen sind hier alle arbeitsrechtlichen Fragen der Tarifangestellten im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die Beschäftigungsbedingungen von Lehrkräften an Hochschulen und der rechtliche Rahmen bei der Tätigkeit von Fachkräften in erzieherischen Einrichtungen:

  • Überprüfung der Befristung von Arbeitsverträgen, insbesondere auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze zum sog. Institutionellen Rechtsmissbrauch (unzulässige „Kettenbefristungen“) und personalvertretungsrechtlicher Gesichtspunkte;  
  • Fragen der zutreffenden Eingruppierung unter Berücksichtigung der Stufenzuordnung und  der Stufenlaufzeiten auf Grundlage des TVöD, des TV-L und der jeweiligen Entgeltordnung (TV EntgO-L – BASS 21-21 Nr. 12 und Eingruppierungserlass - BASS 21 – 21 Nr. 52/53);
  • Vertretung in Stellenbesetzungsverfahren,
  • Vertretung bei Abmahnungen und Kündigungen,
  • Unterstützung im Anhörungsverfahren,
  • Verteidigung von Tarifbeschäftigten in Straf- und Disziplinarverfahren bei Vorwurf eines Dienstvergehens.

Die Besonderheiten des (Hoch-)Schulbetriebs und die besonderen tarifvertraglichen Vorschriften für Lehrkräfte nebst den zahlreichen Verordnungen und Erlassen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfordern nach unseren Erfahrungen spezielle Kenntnisse des anwaltlichen Beraters.

Es kann auf eine langjährige Prozesserfahrung zurückgeblickt werden, wobei einige der Entscheidungen wegen ihrer Relevanz bundesweite Beachtung gefunden haben. Dies beispielsweise zu Rechtsfragen der Entfristung von Lehreranstellungsverträgen, zu den Grundsätzen des Auswahlverfahrens bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst und bzgl. der zutreffenden Eingruppierung von Sozialpädagogen/innen und Erziehern/innen. Sehen Sie hierzu insbesondere die Veröffentlichungen in der Rubrik http://www.sns-anwaelte.de/#tabbed-nav=Recht.

Bitte wenden Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei, wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten. Hierfür können Sie auch die Terminanfrage oder die Rückruffunktion des Profils nutzen.

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