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Rechtsanwalt

Stefan Lamers

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Baurecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Maklerrecht
  • Öffentliches Recht
  • Verwaltungsrecht
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von A. T. am 22.02.2024 um 17:13 Uhr
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Öffentliches Baurecht

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Vita

Von 2003 bis 2010 studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wählte einen verwaltungsrechtlichen Schwerpunkt. Neben dem Studium arbeitete ich viereinhalb Jahre im Justiziariat der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Dort festigte sich meine große Affinität zum Verwaltungsrecht, die mir bis heute erhalten blieb.

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 2010 begann ich zu einem verwaltungsrechtlichen, schwerpunktmäßig öffentlich-baurechtlichen Thema, zu promovieren. Daneben arbeitete ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer renommierten, international tätigen Großkanzlei in Köln.

Auch während des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln von 2012 bis 2014 setzte ich meine Ausbildungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht, insbesondere im öffentlichen Baurecht. Unter anderem absolvierte ich eine Ausbildungsstationen im Baurechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz in Bonn und bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss (GSSR Rechtsanwälte).

Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begann ich 2015 seine berufliche Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss. Darüber hinaus setzte ich zunächst mein Promotionsvorhaben fort, das ich während seines Referendariats unterbrochen hatte. Derzeit ruht dies allerdings auf unbestimmte Zeit.

Aufgrund meiner bisherigen Interessen und fundierten Kenntnisse im öffentlichen Baurecht und im Denkmalschutzrecht bin ich schwerpunktmäßig in diesen Gebieten tätig und betreue bundesweit Mandate. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte stellen das private Bau- und Architektenrecht sowie das Maklerrecht dar, in denen ich ebenfalls eine große Expertise erwarb. Doch auch Mandate zum allgemeine Zivil- und Vertragsrecht werden von mir bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss bearbeitet.

Seit Anfang 2022 bin ich Partner bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind:

Öffentliches Baurecht

Ich berate und vertrete Sie bei allen Problemen und Fragestellungen des öffentlichen Baurechts, beispielsweise dann, wenn Sie eine Baugenehmigung einreichen wollen oder einreichten und einen Ablehnungsbescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhielten. Auch bin ich Ihnen gerne behilflich, wenn Sie eine Ordnungsverfügung erhielten, beispielsweise eine Nutzungsuntersagung oder eine Abrissverfügung.

Sollte für ein Nachbargrundstück eine Baugenehmigung erteilt worden sein, prüfe ich für Sie, ob Sie durch das Bauvorhaben in eigenen Rechten verletzt sind und leite notwendigenfalls ein Klageverfahren ein, um Nachteile für Ihr Eigentum abzuwenden. 

Des Weiteren begleite ich Sie bei dem Erwerb von Grundstücken und Immobilien, um vorab zu klären, ob und in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden kann oder ob die Immobilie in ihrem Bestand genehmigt ist und - sollte dies nicht der Fall sein - zumindest dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Ein Schwerpunkt besteht beispielsweise bei der Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit Planaufstellungsverfahren der Stadt oder Gemeinde. Soll beispielsweise ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan aufgestellt oder geändert werden, dann kann ich für Sie klären, ob Sie hierdurch in Ihren Rechten verletzt sind. Sollte sich dies bestätigen, unterstütze ich Sie bei der Anfertigung einer fundierten Stellungnahme oder bei einer gerichtlichen Überprüfung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).

Denkmalschutzrecht

Eines der relevantesten Nebengebieten des öffentlichen Baurechts ist das Denkmalschutzrecht. Zu diesem berate und unterstütze ich Sie, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben, umbauen, umnutzen oder sanieren möchten.

Gerade im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen gibt es ein großes Konfliktpotenzial mit den unteren Denkmalbehörden und den Denkmalfachbehörden. Als einzige Lobbyisten für Baudenkmäler stehen diese Behörden den vielen Vorhaben der Eigentümer kritisch gegenüber. 

(Privates) Baurecht & Architektenrecht

Wenn Sie als Bauherr*in ein Bauvorhaben planen und die öffentlich-rechtlichen Fragestellungen geklärt sind (s.o.), unterstütze ich Sie gerne bei der Umsetzung des Projekts im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts. Neben der Prüfung des Bauvertrags oder eines Architektenvertrags berate ich Sie über etwaige Risiken oder mache Sie auf einen Handlungsbedarf aufmerksam. 

Entstehen in der Bauphase oder auch danach Streitigkeiten wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen, helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen und notfalls durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Selbstverständliche berate ich auch Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker und Architekten in allen rechtlich relevanten Fragestellungen rund um Ihre Bauvorhaben.

Maklerrecht

Wenn Sie als Auftraggeber einen Maklervertrag abschließen und sich bereits vorab juristisch beraten lassen möchten stehe ich Ihnen ebenfalls im Maklerrecht unterstützend zur Seite. Gerne prüfe ich auch, ob Provisionsansprüche berechtigt sind und unterstütze Sie notwendigenfalls bei deren Abwehr.

Auch Makler gehören zu meinen Mandanten. Ich berate und unterstütze Sie bei der Ausgestaltung eines Maklervertrags und AGB, die den heutigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch informiere ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten oder prüfe die Zulässigkeit einzelner Klauseln in bestehenden Verträgen. Zudem betreue ich Sie beim Abschluss des Vertrags, setze Provisionsansprüche für Sie durch oder entwerfe Kündigungsschreiben.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.


Stefan Lamers ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Kölner Anwaltsvereins
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins

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