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Rechtsanwalt

Stefan Wahlen

Energische, aber seriöse Vertretung der Interessen des Mandanten - bei größter juristischer Sorgfalt

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht

Rechtsgebiete

  • Beamtenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Öffentliches Recht
  • Schulrecht
  • Anwaltshaftung
Über 29 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1995 und über 29 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CG
von C. G. am 02.04.2024 um 12:06 Uhr
Hervorragender Anwalt
Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Stefan Wahlen

Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1998
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005

Seit mehr als 25 Jahren engagiere ich mich als Rechtsanwalt und Partner der Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft, für öffentlich-rechtliche Dienstherren, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, für Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und Bürger, für Freiberufler und für Hochschulen, Professoren, Studenten, Schulen und am Schulleben Beteiligte. 

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft

Besondere Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der freien Wirtschaft, vom Individualrecht (z.B. Kündigung, Abmahnung, Betriebsübergang, Restrukturierung) bis zum Kollektivrecht. Ständige Tätigkeit auch im Betriebsverfassungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.

Für öffentlich-rechtliche Dienstherren, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Besondere Erfahrung in der Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Dienstherren, Beamten, Professoren, Richtern, Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht und Soldatenrecht (Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Versetzung in den Ruhestand, Konkurrentenklagen, Dienstliche Beurteilungen, Disziplinarverfahren). Ständige Tätigkeit auch im Personalvertretungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.

Für Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und Bürger

Überregionale Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Bauträgern, Unternehmen, Gemeinden in Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und Planfeststellungsverfahren, Umlegungsverfahren und im Erschließungsrecht und Beitragsrecht. Ständig tätig auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts, so u.a. im Denkmalschutzrecht, Gewerberecht, Glücksspielrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Versammlungsrecht und im Polizeirecht.

Für Freiberufler

Beratung und Vertretung von Ärzten, Apothekern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten im Berufsrecht und auch im Zulassungsrecht.

Für Hochschulen, Professoren, Studenten, Schulen und am Schulleben Beteiligte

Umfassende Erfahrung und Tätigkeit im Hochschulrecht und Schulrecht, einschließlich des Prüfungsrechts. 

Seit 2004 gewähltes Mitglied des Vorstands des Anwaltsvereins Karlsruhe und seit 2012 Vizepräsident des Anwaltsvereins Karlsruhe

Autorentätigkeit:

Schriftleiter und Mitautor des Kommentars von Alberti / Burr / Düsselberg / Eckstein / Stehle/ Wahlen, Disziplinarrecht Baden-Württemberg, Kohlhammer Verlag.

Mitautor in Brinktrine/Hug, BeckOK Beck`scher Online-Kommentar Beamtenrecht Baden-Württemberg.

Mitautor in Ricken (Hrsg.), BeckOK Beck`scher Online-Kommentar Bundespersonalvertretungsgesetz.

Mitautor in Schneider/Wolf Anwaltskommentar RVG, Deutscher AnwaltVerlag (bis 7. Auflage).

Stefan Wahlen ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

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