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Rechtsanwalt

Stephan Heizmann

Heizmann Anwaltskanzlei
Heizmann Anwaltskanzlei

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
JM
von J. M. am 12.03.2024 um 10:33 Uhr
Super Kanzlei
Verkehrsrecht

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Heizmann Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Stephan Heizmann

geboren 1964 in Karlsruhe, seit 1994 zugelassener Anwalt und Eintritt in die Kanzlei, 2005 Erwerb der Geschäftsleiterbefugnis für Wohngenossenschaften mit Spareinrichtung, Vorstandsmitglied des Mieter- und Bauverein Karlsruhe e.G.


Arbeitsrecht

Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.

Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtssichere Verträge sind im Regelfall bereits die halbe Miete! Das gilt ganz besonders auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von mir beraten, wenn es um die Verankerung Ihrer Rechte und Interessen in maßgeschneiderten Mietverträgen, Pachtverträgen, Teilungserklärungen oder einer Gemeinschaftsordnung geht. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen überhöhten Nebenkostenabrechnungen, Mängeln am Mietobjekt, Auseinandersetzungen mit dem Verwalter etc.

Verkehrsrecht

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.

Allgemeines Vertragsrecht

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Allgemeinen Vertragsrechts erläutere ich Ihnen ausführlich und kompetent die genauen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer vor und nach dem Abschluss eines Kaufvertrages. Zudem kümmere ich mich um die sorgfältige und gewissenhafte Ausarbeitung, Optimierung und Prüfung von Verträgen jeglicher Art sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Des Weiteren informiere ich Sie explizit über die Möglichkeit des Widerrufsrechts sowie bezüglich vertragsrechtlichen Nachbesserungen. Weitere Themen, wie beispielsweise Garantie, Gewährleistung oder auch Sachmangel, können Sie ebenso gerne mit mir im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft besprechen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder eine rote Ampel überfahren? Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Dies ist oftmals teuer und kann auch zum Führerscheinentzug oder einer Sperrfrist führen. Häufig sind jedoch die Messverfahren fehlerhaft und es kann eine Minderung des Bußgelds erwirkt werden. Ich prüfe Ihren individuellen Fall detailgenau und informiere Sie umgehend über weitere Schritte.

Versicherungsrecht

Der Schadensfall ist eingetreten und Ihre Versicherung weigert sich, die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung zu erbringen? Ich setze mich gegenüber dem scheinbar übermächtigen Versicherungsunternehmen für Sie ein, übernehme eine eingehende Prüfung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und mache Ihre berechtigten Ansprüche geltend – ganz egal, ob es um eine Sach-, Personen- oder Haftpflichtversicherung geht.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-heizmann.de

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