Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Sander
Rechtsanwalt

Stephan Sander

Manfred Terhedebrügge + Stephan Sander Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Manfred Terhedebrügge + Stephan Sander Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Markenrecht
  • Zivilrecht
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2004 und über 20 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
AP
von A. P. am 09.12.2021 um 08:56 Uhr
Herausragende Begleitung
Familienrecht

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Sie suchen einen Rechtsanwalt mit internationaler Ausrichtung in Fragen des Familienrechts, des Erbrechts oder Strafrechts?

Willkommen beim Rechts- und Fachanwalt Stephan Sander in Berlin-Dahlem!

Rechtsanwalt Stephan Sander

Fachanwalt für Familienrecht

Geboren in Großbritannien wuchs Herr Rechtsanwalt Stephan Sander sowohl in England als auch in Deutschland auf. Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin nahm er eine Tätigkeit in der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Windhuk, Namibia, auf, bevor er den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Dortmund absolvierte.

Mit einer Ausbildung im Referat für interparlamentarische Angelegenheiten des Deutschen Bundestages baute Herr Sander seine internationalen Kontakte und Erfahrungen weiter aus, so dass ihm im Rahmen seiner bevorzugten Rechtsgebiete Familien-, Erb- und Strafrecht eine Beratung auch auf internationaler Ebene möglich ist.

Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens im Jahr 2003 wurde Herr Rechtsanwalt Sander als freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin tätig.

Seit Juli 2005 arbeitet er als selbstständiger Rechtsanwalt in einer Bürogemeinschaft mit zwei Kollegen. Dies garantiert ihm ständigen Austausch mit Experten anderer Rechtsgebiete und seinen Mandanten dadurch eine noch umfassendere und effizientere Betreuung.

Herr Rechtsanwalt Stephan Sander ist Fachanwalt für Familienrecht. Gerne berät er Sie auch in englischer Sprache.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Sander liegen auf den Gebieten:

Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht hat Herr Sander sich besonders auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Er berät Sie zum Beispiel zu den Themen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, Ehescheidung und Scheidungsfolgen, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption oder Vaterschaftsanfechtung.

Erbrecht

Ihr Anwalt hilft etwa bei der Verfassung von Testamenten und Erbverträgen, bei Fragen zur Patientenverfügung oder der Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen und vertritt Sie in Erbauseinandersetzungen. Auch die Testamentsvollstreckung wird gerne übernommen.

Allgemeines Vertragsrecht

Ihr Anwalt übernimmt die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen auf dem Gebiet des Zivilrechts und hilft bei Bedarf auch bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Vertragsanpassungen.

Internationales Privatrecht

Gegenstand dieses Rechtsgebiets sind sämtliche privatrechtliche Rechtsbeziehungen, die internationalen Charakter aufweisen. Dabei geht es um die Zuständigkeit von Gerichten genauso wie um die Frage, welches nationale Recht im spezifischen Fall angewendet werden kann oder wie eine gerichtliche Entscheidung in einem fremden Staat vollstreckt werden kann.

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um die Vereinbarung eines Termins per Telefon oder E-Mail. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Formular zur Terminanfrage über dem Profil nutzen.

Stephan Sander ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)

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