Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Dietrich
Rechtsanwalt

Steffen Dietrich

Fachanwalt für

  • Strafrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
AL
von A. L. am 20.04.2024 um 03:41 Uhr
Verfahren erfolgreich eingestellt: Dank an Anwalt Steffen Dietrich für kompetente und einfühlsame Unterstützung
Strafrecht

Alle Bewertungen anzeigen (394)

www.strafrechtskanzlei.berlin

Erfolgreiche Verteidigung in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit - damit Sie nicht alleine stehen!

Herzlich willkommen auf dem Profil der Strafrechtskanzlei Dietrich aus Berlin-Kreuzberg. Sie suchen einen kompetenten und engagierten Strafverteidiger, der Ihre Interessen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mit Nachdruck vertritt. Um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, beschränkt Rechtsanwalt Dietrich seine anwaltliche Tätigkeit auf die Strafverteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit ausschließlich als Verteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Er vertritt Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Ihnen drei wichtige Rechte zu, die Sie in Anspruch nehmen sollten.

  • Nach § 136 Abs. 1 StPO ist man als Beschuldigter nicht verpflichtet gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zu machen. Ein Schweigen darf nicht negativ gewertet werden! Deshalb sollten Sie sich zunächst auf Ihr Schweigerecht berufen.
  • Nach § 137 StPO kann sich ein Beschuldigter in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen.
  • Der Verteidiger hat im Rahmen des § 147 StPO ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht. Erst nach der Auswertung des Akteninhaltes sollte gegebenenfalls eine Stellungnahme (Einlassung) abgegeben werden.

Tätigkeitsbereiche der Strafrechtskanzlei Dietrich 

Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere:

  1. die Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Strafgesetzbuch (StGB): Hierunter fallen insbesondere die klassischen Delikte wie z.B. Diebstahl § 242 StGB, räuberischer Diebstahl § 252 StGB, Betrug § 263 StGB, Raub § 249 StGB, Erpressung § 253 StGB, Stalking bzw. Nachstellung § 238 StGB, Körperverletzung § 223 StGB, Mord und Totschlag, Untreue § 266 StGB, Unterschlagung § 246 StGB, Beleidigung § 185 StGB, Verleumdung § 187 StGB, Urkundenfälschung § 267 StGB, Beförderungserschleichung / Schwarzfahren § 265a StGB, Hehlerei § 259 StGB, Geldwäsche § 261 StGB, Brandstiftung § 306 StGB, Falschaussage § 153 StGB, Falsche Verdächtigung § 164 StGB, Strafvereitelung § 258 StGB und die Sexualstraftaten wie z.B. Vergewaltigung § 177 StGB, Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie § 184b StGB.
  2. das Verkehrsstrafrecht: Zum Verkehrsstrafrecht zählen insbesondere Fahrerflucht bzw. Unfallflucht § 142 StGB, fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB, Trunkenheitsfahrt § 316 StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB, Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB und Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG. Im Verkehrsstrafrecht droht neben einer Verurteilung immer auch der Verlust der Fahrerlaubnis.
  3. das Betäubungsmittelstrafrecht (Verstoß gegen das BtMG): Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz liegt insbesondere vor, wenn jemand unerlaubt Drogen anbaut, herstellt, mit Drogen Handel treibt, Drogen einführt oder ausführt oder veräußert.
  4. die Verteidigung von Jugendlichen im Rahmen des Jugendstrafrechts: Das Jugendstrafrecht, geregelt im JGG, findet auf Jugendliche und Heranwachende Anwendung. Jugendlicher ist man ab dem 14. Geburtstag bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Heranwachsender ist man ab dem 18. Geburtstag bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Kostenfreier Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben und deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, können Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Typischerweise erhält man als Beschuldigter Kenntnis von der Einleitung eines Strafverfahrens durch eine polizeiliche Vorladung oder die Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. 

Rechtsanwalt Dietrich erreichen Sie unter: 

030 /609 857 413

auskunft@strafrechtskanzlei.berlin

Notfallnummer: 0163 / 91 33 940

Die Kanzleiräume der Strafrechtskanzlei Dietrich befinden sich in Berlin-Kreuzberg, unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof. 

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zur Strafrechtskanzlei Dietrich, insbesondere zu unserem Leistungsangebot, zum Ablauf eines Strafverfahrens und Ihren Rechten als Beschuldigter finden Sie auf unserer Internetseite:

www.strafrechtkanzlei.berlin

Hausdurchsuchung, Strafverteidiger, Ermittlungsverfahren, Strafanzeige, Strafbefehl, Anklage, Rechtsanwalt, Berlin, Pflichtverteidiger, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BtMG, Drogen, Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug

Steffen Dietrich ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Strafverteidigervereinigung Berlin

Bewertungen

5,0
Sehr gut
394 Bewertungen
5
(387)
4
(6)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwalt bewerten

Rechtstipps 189

Kanzlei

Strafrechtskanzlei Dietrich
Mo.–Fr.
09:00–12:30
13:30–18:00

Kontaktdaten von Steffen Dietrich

Anrufen

FAQ