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& Abogado Thomas Doering

Kanzlei Thomas Doering
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von I. H. am 17.04.2024 um 11:26 Uhr
Erbrecht
Familienrecht

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Suchen Sie einen Anwalt, der über Kenntnisse und langjährige Erfahrung sowohl im deutschen als auch im spanischen Recht verfügt? 



In meinen Büroräumen in Puerto de la Cruz auf Teneriffa heiße ich Sie herzlich willkommen! Als Teil eines Beratungsgesprächs, das auch auf Englisch oder Spanisch durchgeführt werden kann, erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten besuchen.


Rechtssicherer Immobilienerwerb

Wie bei jedem Immobilienkauf ist auch bei einem Immobilienerwerb in Spanien besondere Vorsicht geboten. Für einen Immobilienerwerb werden von einem Käufer erhebliche Geldsummen aufgebracht und es besteht ein selbstverständliches Interesse daran, dass für diese Investitionen absolute Rechtssicherheit besteht. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich des spanischen Immobilienrechts zu beauftragen, der die gesamte rechtliche Situation der Immobilie prüft und den Käufer bei der Planung und Durchführung des Erwerbsvorgangs berät und unterstützt.

Anders als in Deutschland haben spanische Notare vorwiegend beurkundende Funktionen und überprüfen nur die grundlegenden Legalitätsvoraussetzungen eines Kaufvertrages wie z.B. die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch und Kataster. Vorberatungen und die Überprüfung von vielen anderen wichtigen Punkten wie z.B. die Legalität des Bauwerks in bauordnungs- und planungsrechtlicher Hinsicht, Nutzungsmöglichkeiten, Schuldenfreiheit erfolgen in der Regel durch einen Rechtsanwalt. 

Ich biete meine Unterstützung in sämtlichen Phasen des Immobilienerwerbs an, über Vorberatung, Finanzierung, Einholung der notwendigen Unterlagen und Vorbereitung der notariellen Kaufurkunde, Begleitung beim Notartermin, steuerliche Abwicklung bis zur Eintragung in das Grundbuch.


Spanisches und deutsches Erbrecht

Bei Erbfällen auf den kanarischen Inseln biete ich Hilfestellung bei der gesamten Abwicklung an. Gerne werde ich Ihren Erbfall überprüfen und eine rechtssichere Vorgehensweise ausarbeiten.

Bei der Abwicklung von Erbfällen können sich in vielen Konstellationen schwierige Rechtsfragen ergeben. Häufig ist zunächst zu klären, welches Recht auf einen Erbfall anzuwenden ist und es sind die Erben festzustellen. Hieran schließen sich häufig Fragen zur Aufnahme und Bewertung sowie der Auseinandersetzung des Nachlassinventars an.


Testament und Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht

Gerne berate ich Sie, wenn es Ihnen darum geht, in Spanien ein rechtssicheres Testament zu errichten, damit gewährleistet ist, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird und spätere Auseinandersetzungen innerhalb Ihrer Familie vermieden werden.

Wenn Sie in Spanien leben sollten, so ist es sehr empfehlenswert sich durch eine Patientenverfügung für den Fall abzusichern, dass Sie durch Unfall oder Krankheit daran gehindert werden, für sich selbst zu bestimmen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann gewährleistet werden, dass eine Person Ihres Vertrauens als Treuhänder Ihres Vermögens eingesetzt wird.

Gerne kann ich Ihnen bei der rechtssicheren Errichtung einer Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht helfen, so dass diese von Ärzten, Gerichten und Behörden beachtet werden muss.


Schenkung von Immobilien

Zur Vermeidung des bürokratischen Aufwands im Erbfall sowie zur Vermeidung von Steuerlasten für die Erben wird oftmals bereits zu Lebzeiten die Schenkung einer Immobilie an ein Familienmitglied erwogen.

Die Schenkung kann unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohn- und Nutzungsrechts durch den Schenker erfolgen.

Auch hierbei stehe ich Ihnen bei sämtlichen Schritten, die bei der Umsetzung der Schenkung notwendig werden, zur Verfügung.


Firmengründungen / Steuervorteile / Gesellschaftsrecht

Wenn Sie auf den kanarischen Inseln gewerblich tätig werden möchten, so bietet sich oftmals die Gründung einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.) (spanisches Pendant zur deutschen GmbH) an. Ich biete meine Unterstützung bei sämtlichen Schritten einer Gesellschaftsgründung, der Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung und steuerlichen Aspekten bis zur Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Handelsregister an.

Sprechen Sie mich zu den zahlreichen Steuervorteilen der Steuersonderzone der Kanaren (Zona Especial Canarias = ZEC) an.


Forderungseinzug / Vollstreckung internationaler Rechtstitel

Sollten Sie gegen einen auf den Kanarischen Inseln ansässigen Schuldner einen internationalen Rechtstitel haben, so bieten wir an, Ihnen bei der Vollstreckung dieses Titels zu helfen.


Mietrecht

Gerne gebe ich Auskunft über Ihre Rechte als Vermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Geschäftslokals oder entwerfe einen Mietvertrag, der Ihren Interessen Rechnung trägt.

Ebenso berate ich im Falle von Verletzungen des Mietvertrages und bei Räumungsklagen.


Eigentümergemeinschaften

Wir vertreten seit vielen Jahren mehrere Eigentümergemeinschaften sowie zahlreiche einzelne Wohnungseigentümer und verfügen über reichhaltige Erfahrung im Bereich des spanischen Rechts über das Wohnungseigentum (Ley de la Propiedad Horizontal – LPH).


Vertragsrecht / Allgemeines Zivilrecht

In meiner langjährigen Praxis als Anwalt auf den kanarischen Inseln sind vielfältige Fragestellungen zum Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht an mich herangetragen worden. Gerne bin ich bereit, Vertragsentwürfe zu erstellen und zu prüfen sowie Ihre Anfragen in diesen Rechtsbereichen zu beantworten.


Baurecht

Sollten Sie Probleme mit den spanischen Baubehörden haben, so können wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung in diesem Rechtsbereich anbieten. Bei technischen Fragen können wir Kontakte zu Architekten und anderen Sachverständigen vermitteln.




Herr Rechtsanwalt Doering schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum ab und ist sowohl in Deutschland als auch in Teneriffa/Spanien als Anwalt zugelassen. Seit 2006 hat er seinen Haupt-Kanzleisitz in der Calle La Marina 8, 1. pl., izq. in Puerto de la Cruz / Teneriffa.

Als Anwalt ist er insbesondere in den Bereichen Zivilrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Straf- und Verwaltungsrecht tätig. Er übernimmt die Anfertigung, Prüfung und Aushandlung von Verträgen und steht Ihnen bei Erbschaften und Immobiliengeschäften in Spanien kompetent beratend und vertretend zur Seite. Daneben berät er zu zahlreichen Bereichen des spanischen Rechts z.B. Mietrecht und das Recht der Eigentümergemeinschaften.  

Zusammen mit seinem langjährigen Partner steht er für die effektive Vertretung vor den Gerichten der Kanarischen Inseln.

Sollten Sie weitere Fragen zum deutschen oder spanischen Recht Fragen, zögern Sie nicht Herrn Rechtsanwalt und Abogado Doering zu kontaktieren. 



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