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Rechtsanwalt

Dr. Thomas Langner

Kanzlei Dr. Langner
Kanzlei Dr. Langner

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht

Rechtsgebiet

  • Erbrecht
KG
von K. G. am 16.04.2024 um 12:01 Uhr
Freundliche fachlich super kompetente Beratung ung
Arbeitsrecht

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Rechtsprobleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?


Dann bin ich ihr kompetenter Ansprechpartner. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

  • 1969 geboren im damaligen Karl-Marx-Stadt, verheiratet, 4 erwachsene Kinder
  • 1997 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2001 Fachanwalt für Familienrecht
  • seit 2005 Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen des Freistaats Sachsen
  • seit 2013 Mitglied im Prüfungsausschuss des Zweiten Juristischen Staatsexamens des Freistaats Sachsen
  • seit 2015 Mitglied in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer
  • 2018 erfolgreicher Abschluss des theoretischen Lehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht

 

Arbeitsrecht

Im Wissen darum, dass der Ausgang von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten existenzieller Natur ist, ist eine professionelle Beratung und Vertretung in jeder Phase der Auseinandersetzung dringend zu empfehlen. Dabei setzt anwaltliche Beratung zur Weichenstellung bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der abzuschließende Vertrag zu prüfen ist. Das setzt sich im laufenden Arbeitsverhältnis dort fort, bestehen beispielsweise Unstimmigkeiten zur Entlohnung, zur Überstundenvergütung, zur Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit, zur Elternzeit oder zur gewünschten Teilzeitbeschäftigung. Schließlich können Spannungen im Arbeitsverhältnis zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Dann ist deren Wirksamkeit zu prüfen. Bei Kündigungen ist insbesondere zu beachten, dass innerhalb von 3 Wochen seit deren Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, soll die Kündigung nicht allein wegen des Fristversäumnisses in Wirksamkeit erwachsen. Die Kündigung kann dabei aus vielerlei Gründen unwirksam sein, so beispielsweise aufgrund Formunwirksamkeit des Kündigungsschreibens, nicht eingehaltener Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz. Des Weiteren können Kündigungsfristen falsch berechnet worden sein. Für den Fall, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Einigung auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wird, ist oftmals eine Abfindung das Grundziel des Arbeitnehmers. Daneben sind aber auch Aspekte wie Urlaubsabgeltung oder die Zeugniserteilung zu beachten, um nur die wesentlichsten Themenkreise zu benennen. All das muss innerhalb kürzester Zeit treffsicher und ergebnisorientiert entschieden und umgesetzt werden. Gern bin ich bereit, Sie hierbei zu unterstützen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.


Familienrecht

Familienrechtliche Auseinandersetzungen werden nicht selten emotional geführt. Emotionen sind aber kein guter Ratgeber und führen oft zu überhöhten Begehrlichkeiten, die so auch nicht umsetzbar sind und die Gräben eher vertiefen. Meine Aufgabe ist es, meinen Mandanten ihre Möglichkeiten und zugleich Grenzen in der Auseinandersetzung aufzuzeigen. So wird zwischen Risiken und Chancen der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen dann mit der Gegenseite versucht wird, eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erzielen. Meiner Erfahrung nach ist das am häufigsten möglich bei Scheidungsfolgesachen (Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, nachehelicher Unterhalt) sowie Unterhaltsangelegenheiten (Kindesunterhalt im Residenzmodell, Kindesunterhalt im Wechselmodell, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt, Unterhalt von Erben). Selbstverständlich stehe ich auch zur Verfügung, ist ein gerichtliches Vorgehen dennoch unabwendbar. So z.B. muss die Scheidung zwingend durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden. Sind im Vorfeld alle Folgesachen geklärt, muss in diesem Verfahren aber lediglich noch die Scheidung ausgesprochen werden und in der Regel der Versorgungsausgleich erfolgen. Soll ich Sie bei der Klärung Ihrer familienrechtlichen Auseinandersetzung beraten oder vertreten, so nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

 

Erbrecht

Künftigen erbrechtlichen Streitigkeiten kann vorgebeugt werden, wenn zu Lebzeiten entsprechend klare letztwillige Verfügungen erstellt werden. Die gesetzliche Erbfolge entspricht nämlich nicht immer den Vorstellungen des Erblassers. Man denke nur an Patchworkfamilien oder die Ehe ohne Trauschein. Soll das Erbe anders verteilt werden, ist die gewillkürte Erbfolge nötig (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag). Meine anwaltliche Dienstleistung besteht darin, Ihren letzten Willen durchdacht und rechtssicher zu formulieren, damit dieser später auch Beachtung findet und späterem Streit zwischen den Erben vorgebeugt werden kann.

Sind erbrechtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, wird auch hier zunächst eine außergerichtliche Klärung versucht. Am häufigsten ist das der Fall bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben, bei Ansprüchen aus einem Pflichtteil oder wenn privatschriftlich erstellte Testamente angegriffen werden. Ist eine gütliche außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertrete ich Sie ebenso in einem sich notwendig machenden Gerichtsverfahren. Soll ich Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.



Dr. Thomas Langner ist gelistet in Rechtsanwälte Chemnitz und Rechtsanwälte Deutschland.

Video

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Vorstandsmitglied im ASB Ortsverband Chemnitz und Umgebung e.V.
  • Vorstandsvorsitzender des Sakralbau Petri e.V. – Gesellschaft zur Förderung der St. Petrikirche Chemnitz

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