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Rechtsanwalt

Thomas Liedorp-Osner

Kanzlei Liedorp-Osner
Kanzlei Liedorp-Osner
Mein Motto ist schlicht "Transparenz". Die Mandantin / der Mandant soll von Anfang bis Endet über alle relvanten Umstände der Angelegenheit informiert und einbezogen sein.

Fachanwalt für

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

  • Reiserecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
UM
von U. M. am 21.04.2024 um 20:10 Uhr
Rechtsanwalt mit Herz und Einfühlungsvermögen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Worms besonderen Wert. Ich bin seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und durchgehend täitg.

Besonderen Wert lege ich von Anfang an auf Transparenz sowohl bezüglich der rechtlichen Einschätzung und etwaiger Erfolgsaussichten aber natürlich auch bezüglich der finanziellen Aspekte der anwaltlichen Vertretung. Ständige Kommunikation mit dem Mandanten sowie dessen Einbindung bevor relevante Entscheidungen getroffen werden, halte ich für unerlässlich und pflege diese Grundsätze.

 Gerne begrüße ich Sie persönlich in meinen Räumlichkeiten.

English spoken! Please note that my secretary is not fluent in english and just ask for me directly!

Serviceleistung:

Ich biete meinen Mandanten an, die rechtliche Beratung auch ohne persönliches Erscheinen in den Kanzleiräumen durchzuführen. Gerne kann die Beratung telefonisch oder auf Mandantenwunsch auch per Video-Chat (skype) durchgeführt werden. Bei Fragen zum laufenden Mandat kann gerne ein Telefontermin vereinbart werden. Bei Neumandaten kann telefonisch abgesprochen werden, wie die Beratung durchgeführt wird. Wichtige Unterlagen können mir vorab postalisch oder per E-Mail überlassen werden soweit sie für die Fallbearbeitung oder die Beratungstätigkeit notwendig sind. Auftragsformulare und Vollmachten können dem Mandanten dann auf den gleichen Wegen überlassen werden.  So kann eine sinnvolle und Mandantengerechte Beratung auch ohne die Erscheinen in den Kanzleiräumen sicher gestellt werden. Wenn Sie von diesem Service Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte bei dem ersten Anruf mit.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Seit dem Jahr 2010 bin ich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und konzentriere mich dabei inzwischen ausschließlich auf die Tätigkeit im Mietrecht. Von Anfragen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG) bitte ich abzusehen.

Wenden Sie sich bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis jederzeit an mich! 

Folgende Fälle sind gerade für Mieter besonders wichtig:

-Prüfung von Betriebskostenabrechnungen 

-Prüfung von Kündigungen durch den Vermieter

-Prüfen des Herausgabeanspruchs der Kaution

-Prüfen von einzelnen Klauseln des Mietvertrags und dabei insbesondere: Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturklauseln

-Prüfen von Minderungsrechten und Mangelbeseitigungsansprüchen insbesondere beim Auftreten von Schimmel oder Wasserschäden

-Prüfen der Möglichkeit von Räumungsfristen und Prüfen des Vorliegens einer besonderen Härte

Mit all diesen Themen habe ich vieljährige Erfahrung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Doch auch bei allen anderen Fragen zum Mietverhältnis helfe ich Ihnen gerne weiter.

Für Vermieter sind folgende Fallkonstellationen häufig wichtig:

-vertragskonforme Erstellung einer Betriebskostenabrechnung

-Prüfen des Verhaltens des Mieters bei unvollständigen oder unpünktlichen Zahlungen

-Abmahnung des Mieters wegen nicht zahlungsbezogener Vertragsverstöße

-Prüfen der Kündigungsmöglichkeit (fristlos oder ordentlich fristgerecht) und ggf. die Formulierung des Kündigungsschreibens

-Erstellung der formell und inhaltlich richtigen Abrechnung über die Kaution, Prüfung berechtigter Forderungen, die in Abzug gebracht werden können

Daneben habe ich Vermietern auch schon bei der Erstellung individueller Mietverträge geholfen und auch bei vielen anderen Problemen, die im Lauf eines Mietverhältnisses auftreten. Auch Vermieter habe ich schon vielfach außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren vertreten und verfüge über umfangreiche Erfahrungswerte.

Reiserecht

Möchten Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem Reiseveranstalter geltend machen? Dann stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. 

Neben den reiserechtlichen Vorschriften gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch berate ich Sie auch zu Ihren Ansprüchen gemäß der EU-Fluggastverodnung und Ansprüchen aus dem Montrealer Übereinkommen.

Ich informiere Sie ausführlich über Ihre Fluggastrechte im Falle einer Flugverspätung oder der Aufhebung des geplanten Fluges sowie bei Problemen beim Transport des Reisegepäcks. Ich kläre Sie über Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Reiseveranstalter oder der Airline auf. In diesem Rechtsgebiet arbeite ich eng mit einem lokalen Reisebüro zusammen, da deren Erfahrungen im täglichen Umgang mit dem Reisrecht eine sinnvolle Ergänzung zu meinen juristischen Kenntnissen darstellen von denen auch meine Mandanten profitieren.

Allgemeines Vertragsrecht

Sie möchten Ihre bestehenden Vertragsdokumente auf rechtliche Korrektheit oder nachteilige Klauseln überprüfen lassen? Oder benötigen Unterstützung bei der Gestaltung von rechtssicheren neuen Verträgen? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Vertragsrecht gerne an mich. Ich nehme mich Ihres Falls persönlich an, prüfe Ihre Ansprüche eingehend und verhelfe Ihnen bei Streitigkeiten im Vertragsverhältnis schnell und sicher zu Ihrem Recht.

Kaufrecht

Im Kaufrecht werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Kaufverträgen geregelt. Egal ob Sie eine Immobilie, ein Auto oder andere Verbrauchsgüter kaufen, lassen Sie – gerade bei weitreichenden Vertragswerken – die entsprechenden Verträge möglichst bereits vor der Unterzeichnung von mir überprüfen. Zudem sind Sie bei mir ebenso genau richtig, wenn es um Mängel an einer gekauften Sache und daraus resultierende Gewährleistungsansprüche geht.

Treten in diesem Rechtsgebiet Schwierigkeiten bezüglich abgegebener Erklärungen auf, ist Eile geboten, da sowohl für Anfechtungserklärungen als auch für die Erklärung eines Widerrufs kurze Fristen laufen. Im Bereich der Anfechtung liegt die Frist zwischen zehn bis maximal 14 Tagen.


Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Thomas Liedorp-Osner ist gelistet in Rechtsanwälte Worms und Rechtsanwälte Deutschland.

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